Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: A2-2246.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erftverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013
Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013
Meckenheim IP Kottenforst
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Meckenheim
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle aus PVCU und STZ verlegt worden.
In der Stadt Meckenheim beträgt die maximale Kanaltiefe 10 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 2,0 - 4,0 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trennsystem (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist nur auf der Kläranlage Flerzheim in den vorgesehenen Behälter zu deponieren. Der Nachweis über die Abgabe bei der Kläranlage ist zu erbringen. Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf der Kläranlage Flerzheim zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Zülpich
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Zülpich
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle aus PVCU und STZ verlegt worden.
Bei der Stadt Zülpich beträgt die maximale Kanaltiefe 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 2,0 - 3,0 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trennsystem (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist nur auf dem Pumpwerk Geich (ehemalige Kläranlage) in den vorgesehenen Behälter zu deponieren.
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf den ausgewiesenen Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Weilerswist
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Weilerswist
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle als PVCU und STZ verlegt worden.
Die maximale Kanaltiefe bei der Gemeinde Weilerswist beträgt 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 1,0 - 3,5 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trenn-system (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer Kostenfrei während der Servicezeit Mo - Fr 9:00 Uhr bis 15:30 auf der Kläranlage Weilerswist zur Verfügung gestellt.
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist auf der Betriebsstelle alte KA Metternich oder KA Kessenich in die vorgesehenen Behälter zu deponieren.
Sammler: Flerzheim und Kenten
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Flerzheim, Kenten
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle als PVCU und STZ verlegt worden.
Die maximale Kanaltiefe 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 1,0 - 3,5 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trenn-system (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumguts erfolgt durch den Erftverband. Der Standort der Behälter ist 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten mit dem Erftverband abzustimmen. Das Räumgut ist nur auf den ausgewiesenen Anlagen in den vorgesehenen Behälter zu deponieren. Der Nachweis über die Abgabe bei der Kläranlage ist zu erbringen.
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf den ausgewiesenen Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinsheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
Die UVgO und die VOB/A enthalten keine konkreten Regelungen zu Bieterfragen, setzen diese aber in § 13 Abs. 4 (siehe Rn. 11 und 12 mit Verweis auf § 20 VgV Rn. 22) und § 12a Abs. 4 VOB/A (siehe Rn. 14 mit Verweis auf § 20 VgV Rn 14 und 15) voraus.
Bieterfragen und jegliche Kommunikation sind ausschließlich schriftlich über die Kommunikation des Projektraumes der Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen und werden auch nur über diesen Weg beantwortet.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen enthalten.
Die Urkalkulation ist bei Aufforderung mit dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber postalisch/schriftlich frist- und formgerecht einzureichen.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz Rheinland zugelassen. Hierbei ist NICHT der Reiter "Kommunikation" gemeint! Die Datenintegrität und die Vertraulichkeit bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Angeboten ist durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung und die Verhinderung eines Zugriffs auf die Angebotsinhalte VOR dem Submissionstermin müssen bis zur Öffnung des ersten Teilnahmeantrages/Angebots aufrechterhalten bleiben (gem. §42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO; gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV; gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A; gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 S 3 und 4 VOB/A EU).
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Submissionsergebnis:
Wir weisen Sie - die Bieter - darauf hin, dass die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses gem. § 14 Abs. 7 VOB/A nicht veröffentlicht werden dürfen. Gem. § 14 Abs. 8 VOB/A sind die Angebote und deren Inhalte geheim zu halten.
Sollten wir feststellen, dass eine Veröffentlichung / Weitergabe über die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses einem Bieter zuzurechnen ist, behalten wir uns die Einleitung von rechtlichen Schritten - wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben - vor.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDMDEMD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erftverband.de