Geschäftsprozessoptimierung GPO Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00265_ÖTVhV_IR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsprozessoptimierung GPO
Vergebener Auftrag über einen Rahmenvertrag für die Projektunterstützung Geschäftsprozessoptimierung und sonstiger strategischer Projekte bei der Stadt Bochum
Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten Willy-Brandt-Platz 2-6 44787 Bochum
Die Stadt Bochum erbringt eine Vielzahl pflichtiger und freiwilliger Aufgaben und beabsichtigt, die hierzu erforderlichen Prozesse konsequent und systematisch zu optimieren. Hierzu ist der Aufbau eines flächendeckenden Prozessmanagements geplant. Die Prozesse der Stadt Bochum sollen effektiv und effizient gestaltet werden, um so die Kundenfreundlichkeit und die Wirtschaftlichkeit der städtischen Leistungen zu optimieren.
Die Aufgabe besteht darin, den bisher durchgeführten Ansatz des Projektes in verschiedenen modernen Formaten fortzusetzen und je nach Bedarf die Projektmethodik anzupassen bzw. zu erweitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Syncwork AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWVCG98VH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).