Rahmenvereinbarung über den Kauf von mobilen digitalen Endgeräten für den Unterricht Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002-Gre-O-EU-We
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf von mobilen digitalen Endgeräten für den Unterricht
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist sächlicher Schulträger von ca. 170 Schulen und stattet diese im pädagogischen Bereich mit Hardware aus. Aus diesem Grund soll eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Notebooks, Convertibles, iPads und Zubehör dieser Endgeräte für den pädagogischen Einsatz für die Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen werden. Die Schulen sollen damit in die Lage versetzt werden, Lehrkräften geeignete schulgebundene mobile digitale Endgeräte für den Unterricht in der Schule oder beim Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen
iPad
Lieferleistung
Notebook
Lieferleistung
Convertible
Lieferleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung zur Eignung)
2. Eigenerklärung zu Sanktionsmaßnahmen der EU
1. Angaben zu drei Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Liefer- und Serviceleistungen bei. Diese Referenzen müssen ausführlich beschrieben sein und ein entsprechender Ansprechpartner für Rückfragen muss namentlich und mit Telefonnummer genannt sein. Dieses Schreiben ist dem Angebot als PDF-Dokument beizufügen. (abweichend von dem 124-Formblatt bei Ange-botsabgabe einzureichen)
2. Es muss nachgewiesen werden, dass der Bieter Servicepartner des Herstellers der angebotenen Geräte ist.
3. Die Herstellung der angebotenen Geräte muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; (Nachweis durch ILO-Eigenerklärung Punkt 2.23 der Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland