Luftreiniger (1446-UP-Luftreiniger) Referenznummer der Bekanntmachung: 1446-UP-Luftreiniger
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreiniger (1446-UP-Luftreiniger)
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilehmer über die Beschaffung von Luftreinigern im Wege eines offenen Verfahrens nach § 14 Abs.1 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren Grundlaufzeit sowie zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen (nach §21 Abs. 6 VgV).
Der Auftragsgegenstand umfasst Groß- und Kleingeräte je nach entsprechendem Raumvolumen.
Nord
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Nord
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Ost
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Ost
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Süd
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Süd
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
West
Beschaffung von Luftreinigern für die Region West
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Mitte
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Mitte
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1833b6c4a21-6a70b22701df0274
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1833b6c4a21-6a70b22701df0274
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1833b6c4a21-6a70b22701df0274
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG - siehe 1446_BB_LW_ Anl. 8) mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Umsetzung der SanktionsVO mit dem Angebot einzureichen (siehe 1446_BB_LW_Anl. 14).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.