Ex-Post: Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive" - Ex-Post Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post: "Projekt DFO" - Konzipierung, Bereitstellung, Durchführung Fortbildungen (Los 3)

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Post: Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive" - Ex-Post Los 3

Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post: "Projekt DFO" - Konzipierung, Bereitstellung, Durchführung Fortbildungen (Los 3)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80420000 E-Learning
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Düsseldorf Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Das mit Los 3 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:

.

Die Lehrkräftemaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive verfolgt das Ziel, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres unterrichtsnah tätiges Schulpersonal des Landes in die Lage zu versetzen, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens im Unterricht umzusetzen und die erforderlichen digitalen Medien sicher zu handhaben. Die Maßnahme zielt auf individuelle und nicht auf funktionsgebundene Qualifizierung des Schulpersonals.

.

Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

.

Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 11/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 056-147421

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: CXPNYHND9S9
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND9S9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

.

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

.

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80420000 E-Learning
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Düsseldorf Düsseldorf

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Das mit Los 3 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:

.

Die Lehrkräftemaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive verfolgt das Ziel, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres unterrichtsnah tätiges Schulpersonal des Landes in die Lage zu versetzen, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens im Unterricht umzusetzen und die erforderlichen digitalen Medien sicher zu handhaben. Die Maßnahme zielt auf individuelle und nicht auf funktionsgebundene Qualifizierung des Schulpersonals.

.

Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

.

Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 30/06/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung des Leistungszeitraums der beauftragten Leistungen zu Los 3 (Maßnahmenpaket 3) wegen Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, weil die zusätzlich benötigten Leistungen für die Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen im Maßnahmenpaket 3 insb. zur Gewährleistung der störungsfreien Fortführung der Maßnahmeninhalte aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur mit dem ursprünglich beauftragten Auftragnehmer gewährleistet werden kann (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB). Einen Auftragnehmerwechsel muss der öffentliche Auftragnehmer bei einem IT- und lizenzrechtlich geprägtem Auftragsverhältnis insb. dann nicht hinnehmen, wenn dies - wie hier - mit unverhältnismäßigen technischen und/oder rechtlichen Integrationsschwierigkeiten bei der Einbindung von "Drittleistungen" verbunden wäre und/oder der Projekterfolg gefährdet würde. Die Wertgrenzenregelung nach § 132 Abs. 2 S. 2 GWB wird eingehalten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

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