Ex-Post: Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive" - Ex-Post Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post: "Projekt DFO" - Konzipierung, Bereitstellung, Durchführung Fortbildungen (Los 3)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive" - Ex-Post Los 3
Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte
Düsseldorf Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Das mit Los 3 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:
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Die Lehrkräftemaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive verfolgt das Ziel, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres unterrichtsnah tätiges Schulpersonal des Landes in die Lage zu versetzen, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens im Unterricht umzusetzen und die erforderlichen digitalen Medien sicher zu handhaben. Die Maßnahme zielt auf individuelle und nicht auf funktionsgebundene Qualifizierung des Schulpersonals.
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Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND9S9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düsseldorf Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Das mit Los 3 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:
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Die Lehrkräftemaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive verfolgt das Ziel, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres unterrichtsnah tätiges Schulpersonal des Landes in die Lage zu versetzen, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens im Unterricht umzusetzen und die erforderlichen digitalen Medien sicher zu handhaben. Die Maßnahme zielt auf individuelle und nicht auf funktionsgebundene Qualifizierung des Schulpersonals.
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Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Verlängerung des Leistungszeitraums der beauftragten Leistungen zu Los 3 (Maßnahmenpaket 3) wegen Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen.
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, weil die zusätzlich benötigten Leistungen für die Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen im Maßnahmenpaket 3 insb. zur Gewährleistung der störungsfreien Fortführung der Maßnahmeninhalte aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur mit dem ursprünglich beauftragten Auftragnehmer gewährleistet werden kann (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB). Einen Auftragnehmerwechsel muss der öffentliche Auftragnehmer bei einem IT- und lizenzrechtlich geprägtem Auftragsverhältnis insb. dann nicht hinnehmen, wenn dies - wie hier - mit unverhältnismäßigen technischen und/oder rechtlichen Integrationsschwierigkeiten bei der Einbindung von "Drittleistungen" verbunden wäre und/oder der Projekterfolg gefährdet würde. Die Wertgrenzenregelung nach § 132 Abs. 2 S. 2 GWB wird eingehalten.