Tragwerksplanung Zukunftsgarten Bergkamen Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 5343/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergkamen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Zukunftsgarten Bergkamen Lünen
Gegenstand des Vergabeverfahren waren Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für einzelne Objekte des in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Vorhabens zur Entwicklung der Kernfläche des IGA2027-Zukunftsgartens Bergkamen/Lünen an den Standorten Bergkamen und Lünen.
Das Vergabeverfahren umfasste dabei sämtliche Leistungsphasen (Grundleistungen und ausgewählte besondere Leistungen) zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI sowie der Anlage 14 zur HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen war (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Bergkamen und Lünen
Die Metropole Ruhr hat erfolgreich die Internationale Gartenausstellung (IGA) für das Jahr 2027 akquiriert. Dabei verfolgt die IGA 2027 ein dezentrales Konzept, welches die ganze Region miteinbeziehen wird. Fünf sogenannte "Zukunftsgärten" dienen dabei als Hauptstandorte. Bergkamen und Lünen bilden als interkommunaler Standort einen dieser Zukunftsgärten, der nach den Ergebnissen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs unter dem Motto "Bergwelten und Talwunder" als gesamtheitliche touristische Destination - über die IGA 2027 hinaus - geplant wird.
Die Planung des bereits im Jahr 2021 mit der Objektplanung beauftragten Wettbewerbssiegers (GREENBOX Landschaftsarchitekten) sah vier Bauwerke (Objekte) vor, für die in jedem Fall eine Tragwerksplanung erforderlich ist: eine Fußgängerbrücke, eine Kletterwand sowie zwei kreisrunde Stegkonstruktionen (das sog. "Bergrund" auf dem Bergkamener Teilstandort und das sog. "Talrund" auf dem Lünener Teilstandort). Die beiden kreisrunden Stegkonstruktionen weisen Außendurchmesser von ca. 60 m (Bergrund) bzw. ca. 50 m (Talrund) auf und können barrierefrei erschlossen werden. Ihre Materialität ist überwiegend in Stahl gedacht. Die Laufflächen sollten transparent wirken und daher in Lochblech oder Gitterrost konstruiert werden. Die nach außen gerichteten Absturzsicherungen an den kreisrunden Stegen waren jeweils mit einer Pailletten-Struktur versehen; diese Fläche bot nachts Projektionsfläche für temporäre Lichtinstallationen und zeigte tagsüber das Spiel zwischen Sonne und Schatten. Als optional fünftes Objekt der Tragwerksplanung sollte eventuell eine Treppen- und Rampenanlage auf dem Lünener Teilstandort hinzukommen, bei der aufgrund der Besonderheiten des Untergrunds die Erforderlichkeit einer Tragwerksplanung derzeit noch geprüft wird (Nähere hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Vergabeverfahren umfasste die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für die vier (bzw. optional fünf) zuvor genannten Objekte, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Die beiden beteiligten Auftraggeberinnen (Städte Bergkamen und Lünen) sollten jeweils separate Ingenieurverträge für die Tragwerksplanung der Objekte an ihrem jeweiligen Teilstandort schließen, wobei (insbesondere wegen großen Ähnlichkeit zwischen den Objekten Bergrund und Talrund) eine einheitliche Vergabe an denselben Auftragnehmer für beide Teilstandorte erfolgen sollte.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigten eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es sollten zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigten beide Auftraggeberinnen unabhängig voneinander zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch haben sollte. Vorgesehen waren: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (besondere Leistungen zur LPh 8).
Die Auftraggeberin Stadt Lünen sollte darüber hinaus berechtigt sein, dem Auftragnehmer auch die Tragwerksplanung für ein weiteres Objekt, die Treppen- und Rampenanlage zum Talrund, zu übertragen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betraf die vorgesehene Fertigstellung des letzten Objekts. Einzelne Objekte sollten bereits im 4. Quartal 2025 bzw. im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden. Genauere Angaben hierzu sowie zu vorgesehenen Zwischenterminen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse abrufbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR60RN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland