2. Welle Viktimisierungssurvey Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.17 - 0617/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]024
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2. Welle Viktimisierungssurvey
Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024"
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) hat sich auf ihrer 207. Sitzung am 7./8.12.2017 für die Realisierung eines regelmäßigen, bundesweiten Viktimisierungssurveys ausgesprochen und das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle gebeten, diese Erhebung auf Grundlage eines von einer Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) erarbeiteten Konzeptes umzusetzen. Nachdem die erste Welle dieser repräsentativen Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland" (SKiD) in 2020 realisiert wurde, soll Anfang 2024 die zweite Erhebungswelle durchgeführt werden. SKiD ist als eine Kombination aus schriftlich-postalischer und Online-Befragung angelegt, wobei den Befragungspersonen beide Erhebungsmodi simultan zur Auswahl angeboten werden. Der Fragebogen umfasst ein Kernprogramm, das in einigen Bundesländern um Blöcke (Module) mit bundeslandspezifischen Fragen ergänzt wird. Die Stichprobe besteht aus einer bundesweiten Basisstichprobe von 30.000 Zielpersonen (brutto), einer onomastischen Zusatzstichprobe aus der Bevölkerung mit türkischem Migrationshintergrund (10.000 Zielpersonen brutto) sowie zusätzlicher Stichproben mit einem Umfang von insgesamt 126.000 anzuschreibenden Personen (brutto) in einigen Bundesländern (sog. Aufstockungen).
Optionale Aufträge
Ergänzend zu den obligatorischen Leistungsanforderungen sind nachfolgend die Optionen aufgelistet, die möglicherweise, aber nicht zwingend beauftragt werden:
1. Durchführung der Stichprobenziehung in Schleswig-Holstein. Dies beinhaltet die Einbe-ziehung Schleswig-Holsteins in die Gemeindestichprobe (bei entsprechender Erhöhung der Anzahl der Sampling Points) und die Einholung der Adressdaten bei den in der Gemein-destichprobe enthaltenen Gemeinden in Schleswig-Holstein.
2. Durchführung der Stichprobenziehung in Thüringen. Dies beinhaltet die Einbeziehung Thüringens in die Gemeindestichprobe (bei entsprechender Erhöhung der Anzahl der Sampling Points) und die Einholung der Adressdaten bei den in der Gemeindestichprobe enthaltenen Gemeinden in Thüringen (Option 2a). Im Angebot ist zusätzlich der Preis auszuweisen, der sich ergibt, wenn auch Option 5 beauftragt wird und der Umfang der Zu-satzstichprobe für Thüringen um 5.000 Fälle (brutto) höher ist, wenn also 30.000 statt 25.000 Adressen gezogen werden - Option 2b.
3. Durchführung eines kognitiven Pretests ausgewählter Fragen sowie Darstellung des kognitiven Pretests und seiner Ergebnisse im Pretestbericht (Punkt 2.4. dieser Leistungsbeschreibung).
4. Erhöhung der bundesweiten Basisstichprobe um 3.000 Fälle (brutto), um ca. 1.000 zusätzliche Interviews zu realisieren. Der Einsatz der 3.000 zusätzlichen Adressen erfolgt vollkommen analog zu den restlichen Adressen der Basisstichprobe (d. h. es erfolgt z. B. eine onomastische Klassifikation dieser Adressen und der Einsatz der gedruckten türkischen Übersetzungen der Erhebungsunterlagen bei den als Personen mit türkischem Migrationshintergrund klassifizierten Personen, etc.). Der Umfang der landesspezifischen Zusatzstichproben bleibt bei Beauftragung von Option 4 unverändert, d. h. der jeweils auf die betreffenden Länder entfallende Anteil an den 3.000 zusätzlichen Adressen kommt zu den unter 2.1. aufgeführten landesspezifischen Gesamt-Bruttoansätzen noch hinzu.
5. Zusätzlicher Aufwand bei Erhöhung der Zusatzstichprobe für Thüringen um 5.000 Fälle (brutto), um eine Bruttofallzahl von insgesamt 30.000 in Thüringen zu erreichen. Die Ziehung der erhöhten Zusatzstichprobe ist dabei in Option 2b einzupreisen und wird nur beauftragt, wenn die Ziehung nicht durch die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erfolgt. In die Option 5 im Preisblatt und im Angebotsformular ist daher lediglich der, durch die Zusatzstichprobe entstehende zusätzliche Aufwand einzupreisen, wie etwa für Druck, Versand, Abwicklung des Rücklaufs etc. und nicht die Ziehung der Zusatzstichprobe selbst. Option 5 wird in jedem Fall beauftragt, wenn die Stichprobe für Thüringen um 5.000 Fälle erhöht wird, unabhängig davon, ob die Stichprobenziehung durch die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erfolgt oder durch den Auftragnehmer.
6. Berechnung von Haushaltsgewichten für den Datensatz der ersten Erhebungswelle der Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020" analog der damals auf Personenebene erstellten, d. h.
o Auswahlwahrscheinlichkeit Gesamtstichprobe (Basisstichprobe und Zusatzstich-proben); absolut und fallzahlnormiert
o fallzahlnormiertes Designgewicht Gesamtstichprobe (Basisstichprobe und Zusatz-stichproben)
o kalibriertes fallzahlnormiertes Gewicht Gesamtstichprobe (Basisstichprobe und Zu-satzstichproben)
o kalibrierter Hochrechnungsfaktor Gesamtstichprobe (Basisstichprobe und Zusatz-stichproben)
o jeweils Auswahlwahrscheinlichkeiten, fallzahlnormierte Designgewichte, kalibrierte fallzahlnormierte Gewichte und kalibrierte Hochrechnungsfaktoren für die Teilstichproben (jeweils Fälle der Basisstichprobe im betreffenden Bundesland und Fälle der Zusatzstichprobe) in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das BKA stellt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck die auf Personenebene erstellten Gewichte und den auf die hierfür notwendigen Variablen reduzierten Datensatz der Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020" zur Verfügung. Einzelheiten zum Vorgehen bei der Gewichtung der Daten der Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020" sind dem Methodenbericht zu dieser Erhebung zu entnehmen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
7. Methodenexperiment zur Fragebogenlänge (vgl. Punkt 5.4 dieser Leistungsbeschreibung). Diese Option umfasst den Einsatz einer kürzeren (20 Seiten) und eine längeren (32 Seiten) Fassung des Kernfragebogens in zwei zusätzlichen Stichproben von je 5.000 Zielpersonen (brutto), und zwar sowohl in Papierform als auch online.
Az.: IFS-5793-22-0014
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Das Projekt beinhaltete bzw. beinhaltet eine große sozialwissenschaftliche schriftlich-postalische Befragung mit einer Brutto-Stichprobengröße von mindestens 5.000
o Das Projekt umfasste bzw. umfasst die Ziehung einer bundesweiten Melderegister-Stich¬probe, die in einer großen Anzahl von Gemeinden (mindestens 200) gezogen wurde; die Stichprobenziehung wurde/wird von Ihrem Unternehmen durchgeführt
o Das Projekt beinhaltete bzw. beinhaltet die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Online-Befragung
o Im Rahmen des Projektes wurde bzw. wird eine Befragung von Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt
• Die benannten Referenzprojekte müssen in Summe alle Kriterien abdecken.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsstandards
Benennen Sie bitte die Standards der wissenschaftlichen Qualitätssicherung (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), die Ihr Unternehmen/ Ihre Einrichtung umsetzt.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleitung und auch dessen Stellvertretung sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung von mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine, dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechende oder höherwertige Qualifikation.
• Personal, das für die Stichprobenziehung verantwortlich ist, sowie den mit der Bereinigung und Gewichtung der Daten betrauten Mitarbeitenden einschließlich der jeweiligen Qualifikation und Angaben über Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.