EU-weite Ausschreibung von Postdienstleistungen für den Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-23-01-Hu
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Postdienstleistungen für den Ortenaukreis
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben, welche im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen
bestehen:
– Los 1: Briefsendungen (inkl. Einschreiben) – Leitregion 77;
– Los 2: Briefsendungen (inkl. Einschreiben) – gesamtes Bundesgebiet (außer Leitregion 77) und Ausland;
– Los 3: Postzustellungsaufträge – gesamtes Bundesgebiet
Briefsendungen, inkl. Einschr., Leitreg. 77
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Briefsendungen (inkl. Einschreiben) – Leitregion 77
Abholung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (inkl. Einschreiben) bis 1.000 g in der Leitregion 77 (ohne Postzustellungsaufträge)
– vgl. Ziffer II.2.11). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2025 von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2026), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Briefsendungen, inkl. Einschr., außer Leitreg. 77
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Briefsendungen (inkl. Einschreiben) – gesamtes Bundesgebiet (außer Leitregion 77) und Ausland
Abholung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (inkl. Einschreiben) bis 1.000 g im gesamten Bundesgebiet (außer Leitregion 77) und im Ausland (ohne Postzustellungsaufträge).
– vgl. Ziffer II.2.11). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2025 von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2026), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Postzustellungsaufträge, gesamtes Bundesgebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: Postzustellungsaufträge – gesamtes Bundesgebiet
Abholung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen im gesamten Bundesgebiet.
– vgl. Ziffer II.2.11). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2025 von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird
(Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.05.2026), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung nach § 5 Abs. 1 PostG;
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (inkl. Einschreiben) für öffentliche Auftraggeber.
Los 3:
– Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung nach § 5 Abs. 1 PostG;
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen für öffentliche Auftraggeber.
Lose 1 und 2:
– Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung nach § 5 Abs. 1 PostG;
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (inkl. Einschreiben) für öffentliche Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
– Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung nach § 5 Abs. 1 PostG;
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen für öffentliche Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung.
Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutscheevergabe.de/home/help abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die genutzte Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ erteilt.
Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.
Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.