Lüftungsanlagen - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0494-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsanlagen - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne
RLT - Lüftungsanlagen
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt die derzeitige Lüftungsanlage für die Entrauchung des Treppenhauses und der Schleusen (Treppenraumvorräume) an den Kernen B4 und C5 umzubauen und eine Treppenhausspüllüftungsanlage zu installieren.
Die Bestandsanlagen werden demontiert:
- Treppenhauszuluftanlage (Druckbelüftungsanlage)
- Treppenhausabluftanlage (Etage 14)
- Sicherheitslüftung Treppenhaus
- Sicherheitslüftung-Schleusen
- Sicherheitsabluft-Schleusen
Bei den Treppenhäusern B4 und C5 handelt es sich um innenliegende Treppenhäuser. Die Spüllüftungsventilatoren werden auf der Etage -4 installiert. Die Außenluftansaugungen erfolgt aus neuen Anbindungen über den bestehende Sammelkanal K4 (Etage -4).
Der rauchhaltige Abluft aus dem Schleusen werden über neuen Lüftungsleitungen innerhalb der Turmstuben (Etage 11 bis 14) über Dach (Etage 15) geführt. Die neue Entrauchungsventilatoren werden auf dem Etage 15 installiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Caverion Deutschland GmbH (PQ VOB/A)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWVBWSXQT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de