43-BE-2208 Wissenschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 43-BE-2208
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 008-018621)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.z-u-g.org
Adresse des Beschafferprofils: https://www.z-u-g.org/
Abschnitt II: Gegenstand
43-BE-2208 Wissenschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen Biomassestrategie (NABIS)
Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages soll die Entwicklung einer nationalen Biomassestrategie (NABIS) unterstützt werden. Die Strategie soll auf eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung unter stärkerer Berücksichtigung der Potenzialgrenzen sowie der Biodiversitäts- und Klimaschutzziele (insbesondere auch der Senkenziele) abzielen. Die NABIS soll zeigen, in welchem Umfang und in welchen Bereichen nachhaltig erzeugte oder als Abfall- und Reststoff anfallende Biomasse zur Erreichung der Klimaschutz- und Biodiversitätsziele in Deutschland sinnvoll beitragen kann.
Das Vorhaben soll das BMWK bei der Erarbeitung und Umsetzung der NABIS entlang des gesamten Prozesses und bei thematisch damit zusammenhängenden Aktivitäten unterstützen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind: Bewertung der Ist-Analyse zur Biomasseerzeugung, Organisation von Arbeitstreffen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe sowie des Stakeholder-Beteiligungsprozesses, Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Erstellung von Informationsmaterial und Publikationen, Durchführung von Monitoring- und Review-Arbeiten sowie kurzfristige Analysen und Beratungsleistung zu aktuellen Fragen aus dem BMWK im Bereich Biomasse.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Ende der Fragefrist 03.01.2023, 14 Uhr
Ende der Fragefrist 03.02.2023, 14 Uhr
1. Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 03.012.2023, 14:00 Uhr zu stellen. Die Vergabestelle wird allen registrierten Teilnehmern die Auskünfte schnellstmöglich über die Plattform erteilen.
2. Es gilt deutsches Recht.
1. Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 03.02.2023, 14:00 Uhr zu stellen. Die Vergabestelle wird allen registrierten Teilnehmern die Auskünfte schnellstmöglich über die Plattform erteilen.
2. Es gilt deutsches Recht.