BAB A4 8-streifiger Ausbau von AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg,Kommunikative Begleitung des Projekts (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07717-00_45-22-5064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB A4 8-streifiger Ausbau von AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg,Kommunikative Begleitung des Projekts (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Köln
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Großprojekte treffen auf ein erhöhtes mediales wie öffentliches Interesse. Die Sensibilität der Bevölkerung ist gestiegen, die Akzeptanz formeller Genehmigungsverfahren gesunken. Bürgerinitiativen formieren und vernetzen sich schneller und fordern stärkere Transparenz und Mitbestimmung ein. Die Gefahr einer Emotionalisierung und Eskalation regionaler Konfliktpunkte ist gestiegen und das Aufkommen sozialer Medien hat diesen Trend weiter gestärkt. Insgesamt gibt es ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach frühzeitiger Kommunikation, Transparenz und Partizipation.
Daher soll der Planungsprozess zum 8-str. Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg inkl. dem Ausbau des AK Köln-Gremberg weiterhin kommunikativ begleitet werden.
Hierzu wird eine projektbezogene Beratungsleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation benötigt. Diese Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation. Eingriffe in das Lebensumfeld der Betroffenen, die Interessen diverser Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen sind bzgl. der Öffentlichkeit erklärungsbedürftig und diskussionswürdig. Um eine bessere Akzeptanz der Planungen zu erreichen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich.
Das Ziel soll sein, durch frühe Öffentlichkeitsbeteiligung die Akzeptanz für die beschriebene Maßnahme zu erhöhen. Durch einen aktiven Austausch sollen möglichst viele unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden.
Die kommunikative Begleitung soll während des gesamten Zeitraumes bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Das heißt, die Begleitung erfolgt während der Vorplanung und Entwurfsplanung des AK Köln-Gremberg bzw. der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme und während der Genehmigungsphase.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDKHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de