Network/System Management and Programming Service
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Network/System Management and Programming Service
Durchführung des System- und Netzwerkmanagements inklusive Dokumentation und On-Call-Support.
Münchener Str. 20 83324 Weßling
Beauftragt werden Dienstleistungen im Bereich von System-Management, Network-Management, Dokumentation und On Call Support (Rufbereitschaft). Erbracht werden diese Leistungen im Umfeld des German Operation Control Center (GSOC) in Oberpfaffenhofen.
Optionale Verlängerung zweimalig um 12 Monate durch den Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB B) Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
A) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre B) Nachweis/Erklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2.000.000 € für Personen- und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
A) Angabe von mindestens drei Referenzen B) Erklärung über die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren C) Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer D) Sofern zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft E) Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein F) Erklärung der Arbeitssprache (Deutsch und Englisch) G) Firmenprofil H) Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Durchführung der „Sicherheitsprüfung Ü1“ I) Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Durchführung der „Einfachen Sicherheitsprüfung nach SatDSiG“ J) Eigenerklärung zu personellen Backup-Kapazitäten K) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen L) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG M) Eigenerklärung „BMWK-Russland“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).