Lieferung, Installation und Serviceleistungen eines Höchstleistungsrechnersystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2108
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hlrs.de/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Serviceleistungen eines Höchstleistungsrechnersystems
Gegenstand des Verfahrens sind die Lieferung und Installation eines Höchstleistungsrechnersystems sowie zugehörige Serviceleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung, Installation sowie
Serviceleistungen eines Exascale Höchstleistungsrechnersystems
verbunden mit einem vorbereitenden Steppingstone-System der Petaflopklasse am Höchstleistungsrechenzentrum der
Universität Stuttgart (HLRS). Das ausschreibungsgegenständliche Höchstleistungsrechnersystem ist Teil des Projekts SiVeGCS+ des GAUSS Centre for supercomputing (GCS). Wissenschaftlern aus Deutschland und Europa sollen sehr hohe Rechenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um weltweite Spitzenforschung betreiben zu können.
Weitere, insbesondere technische Einzelheiten sind dem Dokument "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mindestens drei
und höchstens vier Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber beworben haben, wird unter diesen anhand einer Gesamtschau der folgenden Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren
Verfahren beteiligt werden soll:
1. Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten als Lead Contractor im Bereich der Lieferung, Installation und Serviceleistungen eines Höchstleistungsrechnersystems aus den letzten drei Jahren, die jeweils die folgenden Kriterien erfüllen müssen:
a. Seit mindestens 6/2021 in Betrieb
b. Mindestspitzenleistung von 10 PFLOP/s
c. Zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch in Betrieb
d. an einem nationalen Forschungszentrum installiert
(Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung).
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der angegebenen Referenzprojekte. Dabei kommt es dem Auftraggeber jeweils
auf folgende Aspekte an:
Wie sah der konkrete Bedarf des Auftraggebers aus? In welcher Weise sollte das Höchstleistungsrechnersystem wissenschaftlich und wirtschaftlich genutzt werden?
Welche Funktionen sollte das Höchstleistungsrechnersystem insbesondere erfüllen?
Handelte es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber?
Wie sah das Servicekonzept für das System aus?
Werden mehr als die geforderten zwei Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
2. Beschreibung zukünftiger Aussichten und technischer Entwicklungsziele des Bewerbers
a. für ein HPC System des Bewerbers mit hoher PF-Zahl (>20), das im Jahr 2024 verfügbar sein wird.
b. für ein HPC System des Bewerbers mit sehr hoher PF-Zahl (>200), das im Jahr 2026/2027 verfügbar sein wird.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzbarkeit des HPC-Systems für die Schwerpunktsetzung des HLRS und seiner Kunden im ingenieurwissenschaftlichen Bereich.
Anteil eigener Technologien am Gesamtkonzept.
Qualität des Konzepts zur Energie- und Kühlungsbedarfsentwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung und Installation von Höchstleistungsrechnersystemen) in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte sowie Erklärung dazu, zu welchem Anteil es sich dabei um Führungskräfte, um im Bereich der technischen Entwicklung (Hard- und Software) Beschäftigte bzw. um im Bereiche Service und Unterstützung Beschäftigte handelt, in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten als Lead Contractor im Bereich der Lieferung, Installation und Serviceleistungen eines Höchstleistungsrechnersystems
aus den letzten drei Jahren, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen (A):
1. Seit mindestens 6/2021 in Betrieb (A)
2. Mindestspitzenleistung von 10 PFLOP/s (A)
3. Zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch in Betrieb (A)
4. An einem nationalen Forschungszentrum installiert (A)
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind jeweils folgende Nachweise bzw. Angaben des Bewerbers zwingend erforderlich (A):
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) (A),
2. Leistungsumfang (Hardware, Software, Integrationsleistung) (A),
3. Leistungszeitraum inkl. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme (A),
4. Angabe der Rechenleistung (PFLOPs) (A),
5. Zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch in Betrieb? (A)
6. An einem nationalen Forschungszentrum installiert? (A)
Im Rahmen der Beschreibung der jeweiligen Referenz ist zudem auf folgende Aspekte einzugehen: Wie sah der konkrete Bedarf des Auftraggebers aus?
In welcher Weise sollte das Höchstleistungsrechnersystem wissenschaftlich und wirtschaftlich genutzt werden?
Welche Funktionen sollte das Höchstleistungsrechnersystem insbesondere erfüllen?
Handelte es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber?
Wie sah das Servicekonzept für das System aus?
(3) Beschreibung zukünftiger Aussichten und technischer Entwicklungsziele des Bewerbers (A)
a. für ein HPC System des Bewerbers mit hoher PF-Zahl (>20), das im Jahr 2024 verfügbar sein wird (A),
b. für ein HPC System des Bewerbers mit sehr hoher PF-Zahl (>200), das im Jahr 2026/2027 verfügbar sein wird. (A)
Bei der geforderten Beschreibung ist zudem jeweils auf folgende Aspekte einzugehen:
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzbarkeit des HPC-Systems für die Schwerpunktsetzung des HLRS und seiner Kunden im ingenieurwissenschaftlichen Bereich.
- Anteil eigener Technologien am Gesamtkonzept.
- Qualität des Konzepts zur Energie- und Kühlungsbedarfsentwicklung.
Bei den vorstehenden mit (A) gekennzeichneten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Das HLRS bekennt sich ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. Damit unterstützt das HLRS die grundlegenden Prinzipien in den Bereichen der Menschenrechte,
Arbeitsnormen und Umweltschutzstandards sowie die Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards. Im Zuge dessen hat das HLRS einen Code of Conduct aufgesetzt, dessen Einhaltung das HLRS auch von seinen Lieferanten (einschließlich ihrer Organe, Mitarbeiter, Repräsentanten, Subunternehmer und Vertriebspartner), im Zuge der Auftragsausführung erwartet. Die Einhaltung dieses den Teilnahmeunterlagen beigefügten Code of Conduct im Zuge der Auftragsausführung ist von sämtlichen Bewerbern zu bestätigen und der Code of Conduct ist auf diese Weise gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6055
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.