VE12.1 Pfosten-Riegel-Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: Stadthalle_VE12.1 Pfosten-Riegel-Fassade
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE12.1 Pfosten-Riegel-Fassade
VE12.1 Pfosten-Riegel-Fassade
Neckarstaden 24, 69117 Heidelberg
Holz-Aluminium-Konstruktion der Pfosten-Riegel-Fassaden, Holzkonstruktion des Windfangs
88 m² Abbruch Fassade und Entsorgung
170 m² neue Pfosten-Riegel-Fassaden (Holz-Aluminium), am Bestandsgebäude, mit Außentüren, Anschlüsse an den Bestand
1 St Windfang im Innenraum aus Holzrahmenkonstruktion und Verglasung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wenn keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot folgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt KEV 179 Eigenerklaerung zur Eignung oder falls vorhanden, den Nachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung vor Ausführung der jeweiligen Nachunternehmerleistung das ausgefüllte Formblatt KEV 179 Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe derNummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bietergemeinschaften haben Ihre Eignung anhand des Formblattes KEV 175 B AngErg Bietergem nachzuweisen.
Nachweis des Jahresumsatzes der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Nachweis Haftpflichtversicherung Deckungssumme Personenschäden 5,00 Mio. EUR und Deckungssumme Sachschäden 5,00 Mio. EUR. Werden die gemäß
Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene
Versicherung abgeschlossen wird.
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH HeidelbergBergheimer Straße 10969115 HeidelbergDeutschland
Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen
Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden.
Der Öffnungstermin findet ohne Bieter statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen
Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden.
Papierangebote müssen daher vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf
§ 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt
diese Frist 10 Kalendertage.