Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen (Geschäftsbereich BMF und BMWK) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.10 - 9977/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen (Geschäftsbereich BMF und BMWK)
Rahmenvereinbarung für technische Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren für ITK-Leistungen.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Los 1 (vorliegendes Verfahren): ZIB 15.10 - 9977/21/VV : 1 - Geschäftsbereich BMF und BMWK
Los 2: ZIB 15.10 - 9977/21/VV : 2 - Geschäftsbereich BMI
Los 3: ZIB 15.10 - 9977/21/VV : 3 - Restliche Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung "Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen - Los 1: Geschäftsbereich BMF und BMWK" kann bis zu einer Höchstmenge von 7.660 Personentagen abgerufen werden.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für insgesamt ein Los den Zuschlag (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV) erhalten.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz und die seit dem 01.06.2022 zusätzlich erforderliche Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular "Anlage Unternehmensdaten" für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes im einschlägigen Geschäftsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens 2.500.000,00 EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Umsätze werden als zugehörig zum einschlägigen Geschäftsbereich anerkannt, wenn diese Umsätze dem Bereich "Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen" zugeordnet werden können.
Der Mindestumsatz (Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich) ergibt sich aus der Summe des Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Weiterhin ist die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von mindestens fünf (5) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung dar (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung").
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die einzureichenden Referenzen gestellt:
- eine (1) Referenz zum Leistungsgegenstand "IT-Beratung im Kontext der Beschaffung von IKT-Hardware" im Umfang von mindestens 25 Personentagen
- eine (1) Referenz zum Leistungsgegenstand "IT-Beratung im Kontext der Beschaffung von Software (bspw. Standardsoftware, Individualsoftware oder Open-Source Software) im Umfang von mindestens 25 Personentagen
- drei (3) Referenzen zum Leistungsgegenstand "Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen", die für die öffentliche Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB) erbracht worden sein müssen, im Umfang von jeweils mindestens 50 Personentagen
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen unter Bezugnahme auf die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen
- Umfang der gegenständlichen Leistung in Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur fünf (5) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl an, die pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren im Leistungsbereich "Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen" eingesetzt wurde. Es wird eine Mindestzahl von 20 Mitarbeitern pro Jahr gefordert.
Mit Abgabe des Angebotes bestätigen Sie, dass Sie aktuell über die folgende Anzahl an Mitarbeitern verfügen, die die in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen erfüllen und zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung eingesetzt werden können:
- 5 Mitarbeiter im Bereich Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen - Preisstufe 1
- 5 Mitarbeiter im Bereich Technische Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen - Preisstufe 2
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind: Die im Folgenden genannten Behörden, Einrichtungen und Organe, sowie alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland die den Geschäftsbereichen des BMF und des BMWK zugeordnet sind.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesnetzagentur
Deutsche Finanzagentur
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Informationstechnikzentrum Bund
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.