Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Waldkirch
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-waldkirch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Waldkirch
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
b) Fragen zu Unklarheiten
c) Anforderungen an das Angebot
Stadt Waldkirch
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet.
Das Ausbaugebiet besteht aus den vorstehend aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gemeindegebiets der Stadt Waldkirch. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Varianten/Alternativangebote
b) Optionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG.
d) Eigenerklärung über die Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
e) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124GWB genannten Ausschlussgründe bei dem Bewerber nicht vorliegen.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall ein-halten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird.
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält,
j) Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Angabe von mindestens 1 Referenz über die Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s gewährleistet werden. Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. das Gigabit-Netz bzw. wesentliche Teile des Netzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) muss nach dem 31.12.2018 errichtet und in Betrieb genommen worden sein und die damit verbundene Möglichkeit für Kunden bestehen, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können. Referenzen, bei denen die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes vor dem vorgenannten Zeitpunkt erfolgt ist, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. Das als Referenz herangezogene Netz muss mindestens 200 potenzielle Endnutzer versorgen können. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb des Gigabit-Netzes gesondert nachgewiesen werden.
b) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminie-rungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen entsprechend den Vorgaben und dem Erklärungsvordruck der Bewilligungsbehörde. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang, Kollokationen) möglich sein müssen.
Unternehmen, welche gem. § 5 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen bzw. den EU-Beihilfeleitlinien vom 26.01.2013 (ABl. EU 2013/C 25/01), die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Betreibers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Zur Anwendung kommen aufgrund des geschätzten Gesamtauftragswertes daher ergänzend die Regelungen der Vergabeverordnung (VgV).
Das Auswahlverfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV, § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV, sowie nach Maßgabe der Gigabitrichtlinie des Bundes, Gigabit-RR.
Alle Bewerber, welche im Teilnahmewettbewerb die geforderten Nachweise und Informationen erfüllen, werden als Teilnehmer zugelassen und zur Abgabe eines Initialangebotes (first offer) aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung bereits auf das wirtschaftlichste Initialangebot zu erteilen.
Alternativ kann der Auftraggeber alle Bieter zu einer oder mehrerer aufeinander folgenden Verhandlungsrunden einladen, die Vertragsinhalte besprechen und verhandeln und zur Abgabe verbesserter Angebote auffordern (last offer).
Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot. Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben.
Angebote haben sämtliche Mindestinhalte der Gigabitrichtlinie des Bundes, der Gigabit-RR, des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe (sowie ggf. der Kofinanzierungsbescheides), sowie der darin genannten Nebenbestimmungen einzuhalten, soweit sie inhaltlich die Leistungspflichten des Netzbetreibers dieser Ausschreibung und des abzuschließenden Kooperationsvertrages betreffen.
Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen.
Mit der Abgabe eines späteren Angebotes erklärt sich der Bieter bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.