Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_23_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: KölnKöln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de
Beauftragung der kontinuierlichen redaktionellen Betreuung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, sowie Unterstützung bei der konzeptionellen, fachlichen und gestalterischen Weiterentwicklung (Konsolidierung des Relaunchs, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Social Media).
Von dem Auftrag sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:
- Unterstützung der konzeptionellen, fachlichen, gestalterischen und redaktionellen Fortführung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, im Rahmen des (oben beschriebenen) Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)
- Entwicklung und Erstellung von zielgruppengerechten, informativen und auf die Medi-en ausgerichteten Beiträgen sowie eigenständige Erstellung von Verknüpfungen mit un-terschiedlichen Medien innerhalb der Internetauftritte des SchKG.
- Konsolidierung des Relaunchs, fortlaufende Begleitung und redaktionelle Weiterentwicklung der Angebote des gesamten Internetauftritts mit den unterschiedlichen Kanälen: u.a. Medien, Forschung und Qualifizierung im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen.
- Übernahme von Arbeiten im Rahmen der Erhöhung und Sicherung der Barrierefreiheit und Angebote - auch: Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Schulungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit. Darüber hinaus infor-miert der AN den AG bei Bedarf über aktuelle Standards bzgl. Barrierefreiheit.
- Kontinuierliche Steigerung/Ausbau des Angebotes in Leichter Sprache
- Unterstützung der Social Media Aktivitäten der BZgA. (z. B. Bereitstellung /Recherche von Content in Form von Bildern und einfachen Animationen) im Zusammenspiel mit dem Internetauftritt www.sexualaufklaerung.de.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Beauftragung der kontinuierlichen redaktionellen Betreuung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, sowie Unterstützung bei der konzeptionellen, fachlichen und gestalterischen Weiterentwicklung (Konsolidierung des Relaunchs, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Social Media).
Von dem Auftrag sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:
- Unterstützung der konzeptionellen, fachlichen, gestalterischen und redaktionellen Fortführung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, im Rahmen des (oben beschriebenen) Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)
- Entwicklung und Erstellung von zielgruppengerechten, informativen und auf die Medi-en ausgerichteten Beiträgen sowie eigenständige Erstellung von Verknüpfungen mit un-terschiedlichen Medien innerhalb der Internetauftritte des SchKG.
- Konsolidierung des Relaunchs, fortlaufende Begleitung und redaktionelle Weiterentwicklung der Angebote des gesamten Internetauftritts mit den unterschiedlichen Kanälen: u.a. Medien, Forschung und Qualifizierung im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen.
- Übernahme von Arbeiten im Rahmen der Erhöhung und Sicherung der Barrierefreiheit und Angebote - auch: Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Schulungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit. Darüber hinaus infor-miert der AN den AG bei Bedarf über aktuelle Standards bzgl. Barrierefreiheit.
- Kontinuierliche Steigerung/Ausbau des Angebotes in Leichter Sprache
- Unterstützung der Social Media Aktivitäten der BZgA. (z. B. Bereitstellung /Recherche von Content in Form von Bildern und einfachen Animationen) im Zusammenspiel mit dem Internetauftritt www.sexualaufklaerung.de.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate - längstens bis zum 14.01.2027 - zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der AG den AN schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AGs. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des ANs auf Inanspruchnahme der Option.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.