Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_23_22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: KölnKöln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_23_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beauftragung der kontinuierlichen redaktionellen Betreuung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, sowie Unterstützung bei der konzeptionellen, fachlichen und gestalterischen Weiterentwicklung (Konsolidierung des Relaunchs, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Social Media).

Von dem Auftrag sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:

- Unterstützung der konzeptionellen, fachlichen, gestalterischen und redaktionellen Fortführung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, im Rahmen des (oben beschriebenen) Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)

- Entwicklung und Erstellung von zielgruppengerechten, informativen und auf die Medi-en ausgerichteten Beiträgen sowie eigenständige Erstellung von Verknüpfungen mit un-terschiedlichen Medien innerhalb der Internetauftritte des SchKG.

- Konsolidierung des Relaunchs, fortlaufende Begleitung und redaktionelle Weiterentwicklung der Angebote des gesamten Internetauftritts mit den unterschiedlichen Kanälen: u.a. Medien, Forschung und Qualifizierung im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen.

- Übernahme von Arbeiten im Rahmen der Erhöhung und Sicherung der Barrierefreiheit und Angebote - auch: Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Schulungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit. Darüber hinaus infor-miert der AN den AG bei Bedarf über aktuelle Standards bzgl. Barrierefreiheit.

- Kontinuierliche Steigerung/Ausbau des Angebotes in Leichter Sprache

- Unterstützung der Social Media Aktivitäten der BZgA. (z. B. Bereitstellung /Recherche von Content in Form von Bildern und einfachen Animationen) im Zusammenspiel mit dem Internetauftritt www.sexualaufklaerung.de.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beauftragung der kontinuierlichen redaktionellen Betreuung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, sowie Unterstützung bei der konzeptionellen, fachlichen und gestalterischen Weiterentwicklung (Konsolidierung des Relaunchs, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Social Media).

Von dem Auftrag sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:

- Unterstützung der konzeptionellen, fachlichen, gestalterischen und redaktionellen Fortführung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.sexualaufklaerung.de, im Rahmen des (oben beschriebenen) Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)

- Entwicklung und Erstellung von zielgruppengerechten, informativen und auf die Medi-en ausgerichteten Beiträgen sowie eigenständige Erstellung von Verknüpfungen mit un-terschiedlichen Medien innerhalb der Internetauftritte des SchKG.

- Konsolidierung des Relaunchs, fortlaufende Begleitung und redaktionelle Weiterentwicklung der Angebote des gesamten Internetauftritts mit den unterschiedlichen Kanälen: u.a. Medien, Forschung und Qualifizierung im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen.

- Übernahme von Arbeiten im Rahmen der Erhöhung und Sicherung der Barrierefreiheit und Angebote - auch: Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Schulungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit. Darüber hinaus infor-miert der AN den AG bei Bedarf über aktuelle Standards bzgl. Barrierefreiheit.

- Kontinuierliche Steigerung/Ausbau des Angebotes in Leichter Sprache

- Unterstützung der Social Media Aktivitäten der BZgA. (z. B. Bereitstellung /Recherche von Content in Form von Bildern und einfachen Animationen) im Zusammenspiel mit dem Internetauftritt www.sexualaufklaerung.de.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachliche Auswertung anhand der Bewertungsmatrix / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate - längstens bis zum 14.01.2027 - zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der AG den AN schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AGs. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des ANs auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabeplattform statt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-569319
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_RV_23_22
Bezeichnung des Auftrags:

Redaktionelle Betreuung der Webseite www.sexualaufklaerung.de

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung

erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung

an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach

der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

hingewiesen.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134

GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur

festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch

den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe

im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2023

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