IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges Rechenzentrum) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.06 - 9918/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges Rechenzentrum)
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges Rechenzentrum)
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge
von 4.136 Personentagen abgerufen werden.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
9918/21/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges Rechenzentrum)" (dieses Verfahren)
9918/21/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges ITK-Produktportfolio)"
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten und den
Zuschlag zu erhalten.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe VV1" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten VV1" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben.
Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge VV1" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung VV1" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge VV1" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen VV1" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen VV1" abzugeben. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 2,0 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich der Beratungsdienstleistungen zu Green-IT und Blauer Engel (nachhaltiges Rechenzentrum) jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 1,0 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte Folgendes ein:
- mindestens drei (3) geeignete Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung")
- wobei eine (1) der drei Referenzen für die öffentliche Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) erbracht worden sein muss.
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen unter Bezugnahme auf die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen,
- Umfang der gegenständlichen Leistung in Personentagen, bei Angabe von Verbundprojekten achten Sie bitte darauf den von Ihnen erbrachten Leistungsanteil deutlich zu machen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Referenzprojekte, auf Dienstleistungen bezogen, müssen im Bereich der Beratungsdienstleistungen zu Green-IT und Blauer Engel (nachhaltiges Rechenzentrum) angesiedelt sein. Zudem müssen die Referenzen folgende Umfänge in Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters):
- drei (3) Referenzprojekte mit einem Umfang von jeweils mindestens 150 Personentagen
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen VV1" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage ggf. bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 8 Mitarbeitern pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die in dem geforderten einschlägigen Leistungsbereich eingesetzt wurden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen VV1" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen VV1" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- ALDB GmbH
- Alexander von Humboldt-Stiftung
- Beschaffungsamt des BMI
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesfinanzhof München
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundespolizei
- Bundessozialgericht
- Bundeswehr Bekleidungsmanagement
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Eisenbahn-Bundesamt
- Engagement Global gGmbH
- Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
- Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Informationstechnikzentrum Bund
- Internationale Beschleuniger-Anlage zur Forschung mit Antiprotonen und Ionen
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Max Rubner-Institut
- Nationale Anti Doping Agentur
- Physikalisch- Technische Bundesanstalt
- Postbeamtenkrankenkasse
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Stiftung Haus der kleinen Forscher
- Umweltbundesamt
- Verbaucherzentrale Bundesverband eV
- Zollkriminalamt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.