Neubau/Umbau Gymnasium Gerresheim, Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20230109_IPM_GymGerrE2_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Umbau Gymnasium Gerresheim, Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Generalunternehmerleistungen (Bauleistungen, TGA, Außenanlagen, Planungsleistungen) für den Neubau, den Erweiterungsbau und den Umbau des Gymnasiums Gerresheim, Am Poth 60, in 40625 Düsseldorf.
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Am Poth 60 40625 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Generalunternehmerleistungen (Bauleistungen, TGA, Außenanlagen, Planungsleistungen) für den Neubau, den Erweiterungsbau und den Umbau des Gymnasiums Gerresheim, Am Poth 60, in 40625 Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Neubau der Aula, des Foyers, der Sporthalle und der Fachräume mit einer BGF von 5.920 m² und den Umbau der Gebäude A und C mit einer BGF von 8.480 m² errichten. Zusätzlich ist ein Erweiterungsbau an Gebäude C herzustellen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Die Außenanlagen gehören zu den Leistungen des Generalunternehmers.
Der Neubau umfasst verschiedene Funktionsbereiche. Die Aula, samt Backstagebereich und Foyer sowie die Dreifachsporthalle mit einer Tribüne für bis zu 200 Personen, können auch für außerschulische Aktivitäten genutzt werden, z. B. als Stadtteilhalle (Aula) oder für den Vereinssport (Sporthalle/n). Die Sporthalle verfügt zudem über einen großen Gymnastikraum sowie ausreichend Lagermöglichkeiten. Darüber hinaus werden im Obergeschoss des Neubaus drei Informatikräume, zwei Musikräume sowie ein Ton-/ Schnittstudio für die schulische Nutzung entstehen.
Die nördliche Bestands-Sporthalle und die bisherige Jugendfreizeiteinrichtung werden bauseits abgebrochen. Als Ersatz werden im Souterrain des Gebäude C Räume umgebaut und zur Verfügung gestellt. Hierfür wird die Fassade geöffnet und es werden Wände eingezogen. Der Abbruch erfolgt erst nach Fertigstellung der Flächen, so dass der Umzug der JFE direkt erfolgen kann und Interimsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Des Weiteren wird im Zuge des Projektes das Gebäude C gesamthaft barrierefrei erschlossen. Hierfür wird eine Erweiterung (ca. 110 m²) mit einem Aufzug und dem erforderlichen zweiten baulichen Rettungsweg sowie Büroräumen vorgesehen.
In den Bestandsgebäuden ergeben sich zum einen Umbaumaßnahmen, um das mit dem Nutzer abgestimmte Raumprogramm zu erfüllen. In den umzubauenden Räumen im Bestand werden die Böden erneuert sowie die Wände aufgearbeitet und neu gestrichen. Ebenso erhalten alle Räume neue Abhangdecken inkl. LEDBeleuchtung. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Lehrkräften wird der komplette Lehrer-/Verwaltungsbereich neu strukturiert, um den zukünftigen Platzbedarf zu decken. Ein Kunstraum wird zu einem naturwissenschaftlichen Fachraum inkl. Sammlung umgebaut. Im Gebäude A ist die Barrierefreiheit durch die Erstellung einer Brücke herzustellen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere notwendige allgemeine Sanierungsmaßnahmen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Alle Klassenräume sollen im Hinblick auf die flächendeckende Ausstattung mit Visualisierungstechnik mit Mediensäulen ausgestattet werden. Die Trinkwasserversorgung in Gebäude C wird saniert. Außerdem ist eine Sanierung der Dachflächen sowie der Schüler WCs geplant.
Alle Schulhofbereiche müssen aufgrund der umfangreichen Neu- und Rückbauarbeiten komplett erneuert werden. Hiervon ausgenommen ist der erst kürzlich fertiggestellte Bereich des Haupteingangs entlang der Straße am Poth. Dort werden nur kleinere Maßnahmen wie zusätzliche Fahrrad- und PKW-Stellplätze realisiert.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bieter werden gebeten, Rückfragen zur Angebotsaufforderung ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die Bildung von BG war bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Verhandlungsverfahren den weitere Teile der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R60D3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.