Wasser-Konzessionsvertrag und Löschwasservereinbarung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neckargemuend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasser-Konzessionsvertrag und Löschwasservereinbarung
Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrags sowie einer Löschwasservereinbarung
Konzessionsvertrag: Der Wasser-Konzessionsvertrag enthält neben den Regelungen zur Wegenutzung auch eine Lieferverpflichtung zur Trinkwasserversorgung. Ziel des Vertrages ist es, durch Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen unter Nutzung der öffentlichen Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, umweltverträgliche und verbraucherfreundliche Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden im Stadtgebiet von Neckargemünd mit Wasser in guter Qualität zu
gewährleisten. Als Entgelt für die eingeräumten Nutzungsrechte sind Konzessionsabgaben im jeweils höchstzulässigen Umfang vereinbart.
Der Konzessionsvertrag wird rückwirkend zum 01.01.2022 beginnen und nach 20 Jahren mit Ablauf des 31.12.2041 zunächst enden. Sofern die Stadt nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um zweimal 10 Jahre. Die Laufzeit beträgt somit bis zu 40 Jahre. Eine gesetzliche festgelegte Maximallaufzeit existiert nicht.
Löschwasservereinbarung: Die Stadt Neckargemünd hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten zu sorgen. Die der Stadt zur Verfügung stehenden Löschwasserbereitstellungskapazitäten außerhalb der öffentlichen Trinkwasserversorgung reichen nicht aus. Die Stadt ist daher auf die Möglichkeit zur Entnahme von Trinkwasser angewiesen. Der Wasser-Konzessionsvertrag verweist auf die gesonderte Löschwasservereinbarung. In ihr
wird geregelt, inwiefern die Stadtwerke Neckargemünd GmbH über das Trinkwassernetz zur Vorhaltung ausreichender Löschwasservorräte im Stadtgebiet beitragen kann und soll.
Da die Löschwasservereinbarung an den Wasser-Konzessionsvertrag gekoppelt ist, beginnt und endet sie entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden:
- Bestehen eines ausschließlichen Rechts
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH (SWN) verfügt über zum Teil alleinige Wasserbezugsrechte, die für die Bereitstellung des Trinkwassers zur Versorgung der Stadt Neckargemünd erforderlich sind und über die kein potentieller Wettbewerber verfügt. Denn diese Wasserbezugsrechte sind satzungsrechtlich mit der Mitgliedschaft der SWN in den Zweckverbänden Bodensee-Wasserversorgung und Unteres Elsenztal verknüpft. Mitglied der Zweckverbände ist allein die SWN, nicht die Stadt Neckargemünd, so dass auch keine (auf die Dauer des Konzessionsvertrags befristete) Übertragung dieser Rechte von der Stadt auf das Wasserversorgungsunternehmen möglich ist. Die Rechte stehen allein der SWN kraft ihrer eigenen Mitgliedschaft zu.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: nn
Land: Deutschland
Ort: nn
Land: Deutschland