Durchführung einer Studie zur deutschen Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktueller Trends der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-2-14(2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Studie zur deutschen Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktueller Trends der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragt eine Studie zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit dem Titel "Deutsche Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktuelle Trends der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung".
Die Erkenntnisse der Studie sollen dazu beitragen, die aus deutscher Sicht wichtigsten Potenziale für die Weiterentwicklung von Strukturen, Programmen und Verfahren aufzuzeigen, insbesondere auch mit Blick auf die Zwischenevaluierung von Horizont Europa und die Ausgestaltung des 10. EU-Rahmenprogrammes für Forschung und Innovation.
Aufbauend auf einer statistischen Analyse der deutschen Beteiligung am vergangenen Rahmenprogramm "Horizont 2020" (sowie erster vorläufiger Daten zu Horizont Europa) soll mit Methoden der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung untersucht werden, welchen Stellenwert die EU-Forschungsförderung für den deutschen Forschungs- und Innovationsstandort hat und wie das Zusammenspiel mit nationalen Förderstrukturen ist. Mit Horizont 2020 kann auf eine nahezu vollständige Datenlage zurückgegriffen werden, die aufgrund der hohen Kontinuität zwischen 8. und 9. Rahmenprogramm geeignet ist, um Aussagen zum 10. EU-Rahmenprogramm zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erfassung und der Analyse von aktuellen Trends in der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik.
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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Ort: Bonn
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Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.bmbf.de