Rahmenvertrag für Infotainment-Monitore
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Infotainment-Monitore
Ausstattung von mindestens 8 und maximal 230 Fahrzeugen mit Infotainment-Monitoren gemäß Anforderungen aus dem Lastenheft über einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2023 - 2031. Die maximale Anzahl an insgesamt aus dem Rahmenvertrag zu liefernden und einzubauenden Infotainment-Monitore beläuft sich auf 360 Monitore. Der Auftragnehmer ist zusätzlich zu der Lieferung der Monitore unter anderem auch zur Entwicklung, Bereitstellung und Pflege der Software, Mustermontage, Demontage inkl. Entsorgung der bisherigen und Montage der neuen Monitore, sowie zur Inbetriebnahme ver-pflichtet.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Lieferung von Infotainment-Monitoren mit Hintergrundsystem für den Einsatz in Bussen und Schienenfahrzeugen nach den Anforderungen des Lastenhefts zu beauftragen. Hierzu wird mit dem Auftragnehmer ein Rahmenvertrag für den Zeitraum 2023 – 2031 abgeschlossen. Es sind mindestens 8 Fahrzeuge (16 Monitore) und maximal 230 Fahrzeuge mit den Infotainment-Monitoren auszustatten: 100 Gelenkbusse, 100 Standardlinienbusse und 30 Schienenfahrzeuge. Die maximale Anzahl an insgesamt aus dem Rahmenvertrag zu liefernden und einzubauenden Infotainment-Monitoren beläuft sich auf 360 Monitore.
Der Auftragnehmer ist zusätzlich zu der Lieferung der Monitore unter anderem auch zur Entwicklung, Bereitstellung und Pflege der Software, Mustermontage, Demontage inkl. Entsorgung der bisherigen und Montage der neuen Monitore, sowie zur Inbetriebnahme verpflichtet.
Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (jedoch ohne Berücksichtigung des Nachweises eines Qualitätsmanagementsystems). Die Auswahlentscheidung ergeht also konkret auf Grundlage der Referenzen. Dazu werden die in den Formblättern Anlage TW5.1 - Referenzmatrix und TW5.2 - Referenzbeschreibung benannten Referenzprojekte hinsichtlich der Anzahl der in dem Formblatt „Referenzmatrix“ genannten, umgesetzten Funktionen bewertet. Für die Erfüllung der in dem „Formblatt TW5.1-Referenzmatrix“ in den Spalten J bis U genannten Funktionen werden für die vom Bewerber auf diesem Formblatt benannten Unternehmensreferenzen Punkte vergeben. Für jede Funktion gibt es 1 Punkt. Das bedeutet, dass für eine Referenz maxi-mal 12 Punkte vergeben werden können. Je mehr der von Bewerber angegebenen Unternehmensreferenzen die genannten Auswahlkriterien erfüllen bzw. je mehr Auswahlkriterien diese erfüllen, desto besser wird dieser Bewerber insgesamt bewertet. Es werden maximal die fünf besten Referenzen eines Bewerbers (d.h. Referenzen mit der jeweils höchsten Punktzahl) in die Auswahlentscheidung einbezogen werden. Dazu werden zunächst für jede vom Bewerber im Teilnahmeantrag angegebene Referenz Punkte für die Erfüllung der in den Spalten J bis U der „Referenzmatrix“ definierten Funktionen vergeben. Die Punkte der danach besten 5 Referenzen (bzw. der maximal besten 5, sollte der Bewerber weniger als 5 Referenzen angeben) werden anschließend zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl zusammenaddiert. Die 5 Bewerber mit der danach höchsten Gesamtpunktzahl werden in die Ver-handlungs- und Angebotsphase zugelassen. Die übrigen Bewerber erhalten eine Mitteilung über deren weitere Nichtberücksichtigung.
Die Funktionen, für deren Erfüllung es jeweils einen Punkt gibt, sind folgende:
o Übertragung von Videos und Bildern über Mobilfunk zur Darstellung auf TFT (Full HD) o Maskensteuerung unter Einbeziehung von Bildern und Videos o Beisteuerung von Bildern und Videos über ein Content Management System o Monitore mit Anzeige auf geteiltem Display (getrennte/ kombinierte Ablaufsteuerung) o Verarbeitung und Darstellung von Umsteigemöglichkeiten und Anschlussbeziehungen in Echtzeit o Direkte Anbindung an eine Datendrehscheibe o Ad hoc Einblendung eines Störungstickers o Ansteuerung der Monitore über IBIS-IP (VDV-301) o Umsetzung Schnittstelle Graph QL o Lieferung Monitore für Einbau nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) o Funktionsstatusüberwachung der Monitore im Hintergrundsystem inklusive Reportingfunktion o Erstellung und Übertragung eines Screenshots des aktuellen Monitorbildes Sollten mehrere Bewerber auf der Grundlage der Referenzen als gleich gut geeignet bewertet werden, wird zusätzlich der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, als Auswahlkriterium herangezogen. Der höhere durchschnittliche Umsatz entscheidet. Liegen weniger als fünf geeignete Bewerbungen vor, behält sich die Auftraggeberin vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Den Bietern wird vor Abgabe des Erstangebots eine optionale Vor-Ort-Besichtigung bei der Auftraggeberin angeboten. Interessierte Bieter müssen rechtzeitig vor Angebotsabgabe über das Vergabeportal eine entsprechende Anfrage an die Auftraggeberin richten. Die Anfrage muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Besichtigung während der Angebotsfrist durchgeführt werden kann. Bietern, die vor Abgabe des Erstangebots keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Vor-Ort-Besichtigung machen, kann im späteren Verfahrensverlauf voraussichtlich keine weitere Vor-Ort-Besichtigung angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister- Nr. im Formblatt Anlage TW 1 – Anschreiben Teilnahmeantrag und für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Formblatt Anlage TW2 - Bewerbergemeinschaftserklärung.
Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt an dieser Stelle keine Eintragung.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber (1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens (gesamt sowie relevanter Tätigkeitsbereich) (2) Eine Eigenerklärung des Unternehmens, dass dieses über eine für den ausgeschriebenen Auftrag ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt (3) Eigenerklärung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen erzielt.
Als andere Tätigkeitsbereiche versteht die Auftraggeberin solche, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Monitoren für Bahnen oder Bussen oder ähnlichen Anzeigesystemen inkl. dem Vertrieb oder der Eigenentwicklung von Software zur Administration dieser Monitore stehen. Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatts Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu leisten.
(2) Eigenerklärung über wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, mit der er erklärt, dass er über eine für den ausgeschriebenen Auftrag ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Die Erklärung wird durch das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit abgegeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bei Bedarf weitere Unterlagen und/oder weitergehende Angaben anzufordern.
(3) Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung:
Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Der Haft-pflichtversicherungsschutz muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadenereignis vorsehen:
• EUR 6 Mio. pauschal für Personenschäden, Sachschäden und sich daraus jeweils ergebende Vermögensschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind; jeweils 2-fach maximiert für alle Schadenereignisse je Versicherungsjahr oder alternativ • EUR 3 Mio. für Personenschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden, EUR 3 Mio. für Sachschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden, EUR 100.000 für Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind ; je Schadenart jeweils 2-fach maximiert für alle Schadenereignisse je Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften kann der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungsschutz gemäß den oben beschriebenen Anforderungen auch von einem ihrer Mitglieder abgeschlossen und vorgehalten werden, sofern der Versicherungsschutz auch für die Bewerber-gemeinschaft und jedes ihrer Mitglieder gilt.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bewerber in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
• Sofern der Bewerber über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen bereits verfügt, ist dies in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anzukreuzen. Die Eigenerklärung in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin vorzulegen.
• Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Be-triebs -und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen noch nicht verfügt, hat der Bewerber zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende abzuschließen und entsprechende Nachweise der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung vor-legen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Entsprechende Nachweise sind dann nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin vorzulegen.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
(1) Referenzen (2) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu mit der gegenständlichen Leistung vergleichbaren Referenzen einzureichen. Gefordert sind mindestens zwei (2) nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Unternehmensreferenzen über Lieferung und Einbau von Infotainment-Monitoren in Bussen und Schienenfahrzeugen/Bahnen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Dabei müssen sich nicht zwingend beide Referenzprojekte sowohl auf Busse als auch auf Schienenfahrzeuge/Bahnen beziehen. Es ist ausreichend, wenn sich jeweils mindestens eine Referenz auf Busse bzw. mindestens eine Referenz auf Schienenfahrzeuge/Bahnen bezieht.
Die Referenzprojekte müssen in dem genannten Zeitraum abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss des Projekts ist hier das Datum der Gesamtabnahme. Zusätzlich geltende folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
• die Ansteuerung der Monitore erfolgt mindestens über IBIS (VDV300) • ein Backend zur Ansteuerung, Versorgung mit Inhalten und Administration der Monitore wurde geliefert.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige Referenzliste einzureichen. Dazu hat er das Formblatt Anlage TW5.1 – Referenzenmatrix vollständig auszufüllen. Darüber hinaus ist für jede der benannten Referenzen eine Kurzbeschreibung im Formblatt Anlage TW5.2 - Referenzbeschreibung abzugeben. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art, Umfang und Auftragsvolumen in der Lage ist.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Diese sind in das Anschreiben Teilnahmeantrag integriert. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, sind diese der Auftraggeberin schriftlich in einem gesonderten Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Evtl. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind in einem anderen gesonderten Dokument darzustellen und ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In den Teilnahmeantrag integriert sind zudem Eigenerklärungen des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe wegen Verstößen gegen MiLoG, AEntG, das SchwarzArbG und gem. § 98c AufenthG vorliegen.
Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 SektVO). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen.
Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt Anlage TW3 – Eignungsleihe einzureichen. In diesem Formblatt hat der Bewerber anzugeben, in welchem Umfang er die Kapazitäten anderen Unterneh-men für die Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien in Anspruch nimmt und diese Unternehmen zu benennen.
Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO). Diesen nach § 47 Abs. 1 SektVO erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage TW4 – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass ihm die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch das Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Dritten ausgefüllt und durch diesen auch unterschrieben und eingescannt dem Teilnahmeantrag beizuliegen hat. Weiter verlangt die Auftraggeberin, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 SektVO). Daher hat der Bewerber zudem das Formblatt Anlage TW6 - Haftung Eignungsleihe ausgefüllt und von dem Dritten auch unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an die Auftraggeberin zu übermitteln. Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in den Formblättern Anlage TW5.1 bzw. TW5.2 auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB oder nach MiLoG, SchwarzArbG, AEntG sowie § 98c AufenthG vorliegen. Dazu hat der Bewerber das Formblatt Anlage TW8 – Ausschlussgründe durch jeden Dritten ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern getragene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft sowie einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
Die Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der späteren Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung zwingend das Formblatt Anlage TW2 – Bewerbergemeinschaftserklärung zu verwenden. Dieses ist vollständig ausgefüllt, von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben und eingescannt im PDF-Format mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.