Gleisbau U5 Neuer Markt Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2023-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleisbau U5 Neuer Markt
Gleisbauarbeiten
D-Leinfelden-Echterdingen
Neubau von ca. 940 m Vignolschienengleis auf Betonlängsbalken (Rasenbahnkörper)
Neubau von ca. 140 m Vignolschienengleis auf Fertigteilroste (Güsener Balken)
Herstellen einer Gleisüberfahrt und Eingleisfläche mit Rillenschienen auf Betonplatte (30 m)
Einbau von 2 Vignolschienenweichen im Schottergleis
Einbau einer Bauweiche (Rille) auf Betonlängsbalken
Hertstellen von Mastfundamente, Kabeltrassen, und 3 Z-Überwegen
Bau der Haltestelle "Neuer Markt" mit zwei Seitenbahnsteigen
Abbruch von ca. 110 m Rasenbahnkörper
Abbruch von 3 Mastfundamente, Kabeltrassen u. Kabelschächte
Bodenverbesserung u. Drainage
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister des Unternehmensstandortes
Eigenerklärungen gem. dem beigefügten Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) Seiten 1-2
Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Baubeginn ab 2017.
Erforderliche Angaben zu den Referenzen:
- Bezeichnung des Objekts
- Name des Auftraggebers
- Netto-Auftragssumme getrennt nach Arge-Anteil und Nachunternehmeranteil
Kriterien für die Vergleichbarkeit sind in der Anlage "Kriterien für die Vergleichbarkeit von Referenzen" aufgeführt.
Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche gemäß den Angaben in denAusschreibungsunterlagen
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort undSchrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Ein Submissionsergebnist wird nicht bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen.
Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.