Fretting-Wear-Prüfstand
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Fretting-Wear-Prüfstand
Ausgeschrieben wird ein Fretting-Tester welcher die Prüfung von Reibverschleiß bei Hochtemperatur bis 1000°C unter Beaufschlagung von korrosiven Gasen ermöglicht.
Das Institut für Test und Simulation für Gasturbinen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt, einen Fretting-Tester zu beschaffen.
Ausgeschrieben wird ein Fretting-Tester welcher die Prüfung von Reibverschleiß bei Hochtemperatur bis 1000°C unter Beaufschlagung von korrosiven Gasen ermöglicht.
Das Institut für Test und Simulation für Gasturbinen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt, einen Fretting-Tester mit den folgenden Spezifikationen zu beschaffen:
• Oszillatorische Linearbewegung mit Hüben im Bereich 5µm - 3mm • Prüffrequenz: 0,5Hz-100Hz • geforderte Flächenpressungen 10-600 MPa bei Kontaktfläche von ca. 30mm2 (rechteckige Kontaktfläche) • Prüfkörperhalter für folgende Kontaktierungen: Punkt, Linie, Fläche • Online-Verschleißmessung • Hochtemperaturprüfung: Temperatur in Kontakt regelbar zwischen 20°C-1000°C • Messung der Temperatur am Kontakt • Kontrollierte Gasatmosphäre mit folgenden Prozessgasen: N2, O2, CO2, SO2, CO, NO, H2O. Die Zuführung der Gase erfolgt in Form einer Gasmischung, die kundenseitig aufbereitet wird.
• Sicherheitsausstattung für den Betrieb mit hoch toxischen und entzündlichen Gasen bei Hochtemperatur (z.B. Inertgaskammerspülung, Gassensorik etc.) • Nachweisbare Aufrüstbarkeit des Prüfstands für zukünftige Anwendungen unter Hochdruck bis 20bar • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) zum kontrollierten Herunterfahren der Anlage im Störfall • Automatisierbarer, programmierbarer Betrieb o Steuerung über SPS oder proprietäre Steuerung (z.B. FPGA) o Betriebssystem Windows 10 oder höher o Schnittstellen: OPC-UA, LAN/Ethernet, LWL-Schnittstellen OS2 oder OM4, USB3 o Möglichkeit der Fernwartung der Software o Softwareschnittstellen: Programmierschnittstellen für Python, LabVIEW • Datenerfassung:
o Ort- und zeitaufgelöste Stroke- und Reibwertanalyse, Darstellung von Reibhysteresen o Alle Soll- und Ist-Werte jeglicher integrierter Mess-, Regel- und Steuertechnik sollen in .csv-Format oder .json-Format geloggt werden (z.B. Normalkraft, Reibkraft, Frequenz, Hub, Temperatur, Druck, Zeit). Herstellerspezifische Datenformate sind zu klären (z.B. tdms-Format).
o Möglichkeit der Erfassung zusätzlicher Thermoelemente (Typ), die kundenseitig eingebracht werden o Abtastrate: einstellbar, erwünscht mind. 5 -10xPrüffrequenz • Digitalisierung der Versuchsdaten und Probeninformationen (QR-Scanner und dessen programmiertechnische Einbindung, Kommunikationsprozessor zur Anbindung an kundenseitige Netzwerke)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB.
• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister • Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis in Höhe von mindestens 1.000.000€ (Eine Millionen Euro) für Personenschäden und 1.000.000€ (1 Millionen Euro) für Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
• Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
• Angabe von mindestens eine mit diesem Auftrag vergleichbare Referenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).