Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / EU 04
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit
Montage, Vorhalten, Betreiben, Steuern und Demontage einer temporären Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit (Bahnhöfe Martinstraße,
Rüttenscheider Stern und Philharmonie in Essen).
Der zu erneuernde Streckenabschnitt liegt südlich des Essener Hauptbahnhofes. Der Arbeitsbereich befindet sich unterirdisch und besteht größtenteils aus einer zweigleisigen Tunnelröhre. Die Haltestellen Martinstraße, Rüttenscheider Stern und Philharmonie bestehen aus zwei Ebenen (Bahnsteigebene und Verteilerebene). Die Ebenen sind miteinander über Treppen Auf- und -Abgänge sowie Fahrtreppen verbunden.
Die Logistik (Ein- und Ausbringen der Materialien) wird gleisgebunden über das südlich an die Haltestelle Messe West-Süd/Gruga angrenzende Tunnelportal erfolgen.
Weiterhin können Materialien am Betriebshof der Ruhrbahn auf Bahnwagen des AG umgeladen und von dort aus in den Tunnel eingefahren werden.
Die Ruhrbahn GmbH plant im Frühling 2023 die Anpassung der Gleislage in den Haltestellen Martinstraße, Rüttenscheider Stern und Philharmonie in Essen zur Ertüchtigung dieser Haltestellen für ein neues Straßenbahn-Fahrzeug. Hierzu erfolgt der Aus- und Einbau beider Richtungsgleise sowie eines Teils des Altschotters in den Haltestellenbereichen. Für den Anschluss des neuen Gleises an das Bestandsgleis im Tunnel erfolgt der Gleisumbau (inkl. Schotter) vom Bahnsteigbereich jeweils auch in Richtung Bredeney und in Richtung Essen HBF zu in die Tunnelabschnitte hinein.
Im Rahmen der Gleislageanpassung wird das Gleisbett um ca. 10 cm abgesenkt.
Der Streckenabschnitt von „Essen HBF“ bis Tunnelportal Richtung Bredeney sowie Tunnelportal Richtung Messe West-Süd Gruga ist hierfür für den Fahrgastbetrieb gesperrt. Der Bahnhof Essen HBF wird noch angefahren und von Fahrgästen frequentiert. Das gesamte Baufeld befindet sich unterirdisch und besteht größtenteils aus einem zweigleisigen Tunnelabschnitt inkl. der Haltestellen Martinstraße,
Rüttenscheider Stern und Philharmonie. Der Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Messe Ost / Gruga und Martinstraße ist eingleisig, wobei dieser im Wesentlichen für Logistikfahrten genutzt wird.
Aufgrund des Einsatzes von Baumaschinen mit Dieselmotoren (2x Zweiwege-Bagger jeweils ca. 100 kW, 1x Stopfmaschine ca. 180 kW) sowie der Staubexposition während des Eingriffs in den Schotter, ist eine temporäre Bewetterungsanlage mit Entstaubung gemäß der Beschreibung für den Tunnelabschnitt Messe Ost / Gruga und der Haltestelle Philharmonie für drei Bauphasen anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Bietergemeinschaft – wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, sind hier alle Beteiligten aufzuführen. Die Unternehmen bestätigen ihre Teilnahme an der Bietergemeinschaft durch Unterschrift (Formbl. A-4). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Bietergemeinschaft gebildet wird.
2. Eigenerklärung Ausschließungsgründe – der Bewerber/Bieter bestätigt, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7).
3. Antiterrorerklärung – der Bieter erklärt, dass er nicht auf der Anti-Terror-Liste geführt wird (Formbl. A-8).
4. Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9).
5. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind die Leistungen im Verzeichnis der Nachunternehmer zu benennen (Formbl. A-2). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Nachunternehmen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bewerber/Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung ist der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen (Formbl. A-3), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von dem benannten Dritten beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens zusammen 5 000 000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr oder die unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Formbl. A-10).
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den benannten Dritten beizubringen.
Es sind 3 Referenzprojekte mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gefordert.
Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
1. Die Projekte wurden in den letzten fünf Geschäftsjahren abgeschlossen.
2. Die Arbeiten wurden im ÖPNV durchgeführt:
- Entstaubung von Gleisbaumaßnahmen inkl. Schotterbewegung in innerstädtischen U- und S-Bahn Tunneln
welche u. a. U-Bahnhaltestellen aufweisen mit einem Entstaubungsvolumenstrom von min. 2.000 m³/min.
- Bewetterung (ohne den Einsatz von Entstaubungsanlagen) von innerstädtischen U- und S-Bahn Tunnel
welche u. a. U-Bahnhaltestellen aufweisen.
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den benannten Dritten beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen
Die Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3% Skonto nach Vorliegen einer prüfbaren und vollständigen Rechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E62513471 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.