Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2023/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024, einschließlich Serviceleistungen zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Los 1:
Rudolph-Brandes-Gymnasium
Eduard-Hoffmann-Realschule
Hauptschule Lohfeld
Erich Kästner-Schule
Grundschule Wüsten
Grundschule Wasserfuhr
*Grundschule Schötmar-Holzhausen
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024, einschließlich Serviceleistungen zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Los 2:
Gesamtschule Aspe
Realschule Aspe
Grundschule Ahornstraße
Grundschule Knetterheide
Grundschule Elkenbreder Weg
Grundschule Lockhausen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.