TS -Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_11/0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
TS -Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Stadtgebiet Wassenberg
Verbandsgebiet WVER 00000
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose
Los 1: 23,22 km
Los 2: 76,63 km
Los 16: 37,29 km
Los 17: 57,39 km
Los 30: 12,90 km
Stadtgebiet Heinsberg
Verbandsgebiet WVER 00000
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose
Los 1: 23,22 km
Los 2: 76,63 km
Los 16: 37,29 km
Los 17: 57,39 km
Los 30: 12,90 km
Inde von Staatsgrenze bis Vichtmündung
Verbandsgebiet WVER 00000
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose
Los 1: 23,22 km
Los 2: 76,63 km
Los 16: 37,29 km
Los 17: 57,39 km
Los 30: 12,90 km
Vicht bis Mündung Inde
Verbandsgebiet WVER 00000
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose
Los 1: 23,22 km
Los 2: 76,63 km
Los 16: 37,29 km
Los 17: 57,39 km
Los 30: 12,90 km
AKK
Verbandsgebiet WVER 00000
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose
Los 1: 23,22 km
Los 2: 76,63 km
Los 16: 37,29 km
Los 17: 57,39 km
Los 30: 12,90 km
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit dem Angebot einreichen.
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR. Diese Anforderung gilt als Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Referenzliste mit der Angabe der Leistungsart; des Ausführungszeitraums; der Auftragssumme und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* bzw. Bescheinigung in Steuersachen*, sofern das zuständige Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*
*Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit dem Angebot einreichen.
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
-Referenznachweise mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Weitere zusätzliche Nachweise:
- 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen).
- Fachkundenachweis nach MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum)
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem Auftraggeber unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Seminar / die Schulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Ohne diesen Nachweis dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden!
- Fachkundenachweis AS Baum I
- Fachkundenachweis AS Baum II
-arbeitsmedizinische Untersuchung nach VSG 4.2 § 2
(Alle erforderlichen Untersuchungen müssen in der Bescheinigung aufgeführt sein!)
Zusätzlich sind die arbeitsmedizinischen Untersuchungen für Arbeiten mit Absturzgefahr
(G41) sowie für Baumarbeiten (H9) nachzuweisen.
-Auflistung der Geräte und Fahrzeuge mit Gerätegrößen
Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit dem Angebot einreichen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 Quartal 2027
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Vertragslaufzeit: Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit bis zum 31.10. eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauffolgenden Jahres zu kündigen. Der Rahmenvertrag endet spätestens am 30.04.2027.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY5YWQ9788CS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.