Vergabe Niederschlagsabflussmodellierung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Niederschlagsabflussmodellierung
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentein- und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen.
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Niederschlagsabflussmodellierung und Hydraulik für das Gewässer "Lenne"
Stadt Altena (Westf.)
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Diese Leistung betrifft vorliegend das Gewässer/Fluss "Lenne" im Stadtgebiet.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit mindestens einem Auftragsvolumen in Höhe von 60.000 Euro.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit einer Mindestlänge des Flussschlauchs von 8 Kilometern.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik mit Kumulierung
(Gewichtungsfaktor 30) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Niederschlagsabflussmodellierung und Hydraulik für das Gewässer "Nette"
Stadt Altena (Westf.)
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Diese Leistung betrifft vorliegend das Gewässer/Fluss "Nette" im Stadtgebiet.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit mindestens einem Auftragsvolumen in Höhe von 90.000 Euro.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit einer Mindestlänge des Flussschlauchs von 6 Kilometern.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik mit Kumulierung
(Gewichtungsfaktor 30) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Niederschlagasabflussmodellierung und Hydraulik für das Gewässer "Rahmede"
Stadt Altena (Westf.)
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Diese Leistung betrifft vorliegend das Gewässer/Fluss "Rahmede" im Stadtgebiet.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit mindestens einem Auftragsvolumen in Höhe von 90.000 Euro.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit einer Mindestlänge des Flussschlauchs von 6 Kilometern.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik mit Kumulierung
(Gewichtungsfaktor 30) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4.3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 3") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Niederschlagsabflussmodellierung und Hydraulik für das Gewässer "Brachtenbecke"
Stadt Altena (Westf.)
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Diese Leistung betrifft vorliegend das Gewässer/Fluss "Brachtenbecke" im Stadtgebiet.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit mindestens einem Auftragsvolumen in Höhe von 60.000 Euro.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit einer Mindestlänge des Flussschlauchs von 4 Kilometern.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik mit Kumulierung
(Gewichtungsfaktor 30) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Niederschlagsabflussmodellierung und Hydraulik für die Gewässer Linscheider - / Hegenscheider Bach
Stadt Altena (Westf.)
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Zur Minimierung der zukünftigen Flutschäden müssen die Gebiete hinsichtlich extremer Ereignisse betrachtet werden. Hierfür sind besonders die hydraulischen Einwirkungen in den Planungen zu berücksichtigen. Daher soll für das gesamte Gebiet der IST- sowie PLAN-Zustand mithilfe der zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Berechnungen untersucht und dargestellt werden. Hauptziel des Projekts ist die Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen bei künftigen Sturzfluten sowie Starkregenereignissen im Betrachtungsgebiet.
Diese Leistung betrifft vorliegend dieGewässer/Flüsse "Linscheider - / Hegenscheider Bach" im Stadtgebiet.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit mindestens einem Auftragsvolumen in Höhe von 50.000 Euro.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung aus den letzten 5 Jahren mit einer Mindestlänge des Flussschlauchs von 4 Kilometern.
(Gewichtungsfaktor 15) - Anzahl Referenzen NA-Modellierung/Hydraulik mit Kumulierung
(Gewichtungsfaktor 30) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4.5-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 5") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Sofern nicht angegeben, sind Eigenerklärungen gefordert) - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 44, 75 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Nachfolgendes gilt ebenfalls für III.1.2 und III.1.3 (soweit einschlägig):
Erleichterte Nachweisform (PQ-Verzeichnis):
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Eigeneklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiheerklärung) (sofern einschlägig)
Weiter ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Nimmt der Bewerber berufliche und technische Leistungsfähigkeit (Ausbildungsnachweise oder berufliche Erfahrung) in Anspruch, müssen die eignungsverleihenden Unternehmen diese Leistung vorliegend erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind diese Unternehmen auch als Nachunternehmer auf Anfrage zu benennen (hierzu sogleich).
Nachunternehmer:
Bei Abgabe der Teilnahmeanträge sind die Teile des Auftrags, die der Bewerber im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung, welche Teile als Unterauftrag/Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung) (sofern einschlägig)
Der Bewerber, der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen ist, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird.
Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nim Teilnahmewettbewerb beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach vorgenannten Anforderungen
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht.
Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften:
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung abgeben einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Bearbeitung des Teilnahmeantrages und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1. Berufshaftpflichtversicherung:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
2. Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
o mind. 180.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 1 o mind. 260.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 2 o mind. 260.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 3 o mind. 180.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 4 o mind. 160.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los 5 Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
- Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (betreffend Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen) mit Angaben des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie betreffen Projektleitung mit entsprechenden Angaben. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 5-VgV-TNW) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche); auf Anforderung Verpflichtungserklärung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
o Los 1: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen o Los 2: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen o Los 3: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen o Los 4: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen o Los 5: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
- geeignete Referenzen des Bewerbers (betreffend Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen):
- mind. 1 Referenz über NA-Modellierung sowie zugleich Hydraulik in den letzten 5 Jahren entsprechend dem Inhalt der hiesigen Leistungsbeschreibung mit folgenden Anforderungen:
Mindestgröße:
o Los 1: Modelllänge eines Flussschschlauchs mit mind. 8 KM o Los 2: Modelllänge eines Flussschschlauchs mit mind. 6 KM o Los 3: Modelllänge eines Flussschschlauchs mit mind. 6 KM o Los 4: Modelllänge eines Flussschschlauchs mit mind. 4 KM o Los 5: Modelllänge eines Flussschschlauchs mit mind. 4 KM - mind. 1 Referenz NA-Modellierung sowie zugleich Hydraulik in den letzten 5 Jahren entsprechend dem Inhalt der hiesigen Leistungsbeschreibung mit folgenden Anforderungen:
Mindestauftragswert (netto):
o Los 1: 60.000 Euro o Los 2: 90.000 Euro o Los 3: 90.000 Euro o Los 4: 60.000 Euro o Los 5: 50.000 Euro Zu jeder Referenz ist das jeweilige Deckblatt (Anlage 5-VgV-TNW) und eine Referenzbeschreibung einzureichen.
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Anlage "Russlanderklärung", die in den Vergabeunterlagen enthalten ist, einzureichen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. Anlage "15-VgV-ANG- BVB Tariftreue und Mindestentlohnung").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.