Dienstleistung Veranstaltungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: TE-EU-003/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kulturruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Veranstaltungstechnik
Zur Durchführung des Festivals Ruhrtriennale sowie weiterer Projekte der Urbanen Künste Ruhr und des ChorWerk Ruhr werden Dienstleistungen zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich
der technischen Durchführung benötigt.
Jahrhunderthalle Bochum An der Jahrhunderthalle 1 44793 Bochum, Gebläsehalle im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg, Kraftzentrale im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg, Maschinenhalle Zeche Zollern Grubenweg 5 44388 Dortmund, Maschinenhaus Zeche Carl Wilhelm-Nieswandt-Allee 100 45326 Essen, Mischanlage, Kokerei Zeche Zollverein (Areal C) Kokereiallee 71 45141 Essen, Salzlager Kokerei Zeche Zollverein Heinrich-Imig-Straße 45141 Essen, Alte Dreherei Am Schloß Broich 50 45479 Mülheim an der Ruhr, Wasserwerk Witten Ruhrstraße 110 58452 Witten
Zur Erbringung der benötigten spezialisierten Dienstleistung zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich der technischen Durchführung sind ein entsprechendes Know-How und Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen für die Veranstaltungsbranche erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann in Einzelfällen sehr kurzfristig (bis zu 12 h vorher) erfolgen, d. h. direkte Reaktion auf kurzfristige Anforderungen und gute Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Die geplanten Veranstaltungsorte der Ruhrtriennale sind Bochum, Duisburg, Dortmund und Essen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die unter Punkt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, bis Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Macht der Auftraggeber von diesem Recht keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht nachfristgerecht eingereicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB enthält. Hierfür ist das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das gleichnamige, der Vergabeunterlage beigefügte Formular III zu verwenden.
3. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben u.a. zum Hauptsitz, zum Sitz der ausführenden Geschäftsstelle, zum Gründungsjahr, zu Geschäftsfeldern sowie zur Anzahl der Mitarbeiter. Hierfür ist das der Vergabeunterlage beigefügte Formular IV "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
5. Aktueller Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister,
6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt,
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Genossenschaft leistet,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse,
9. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Steuern zahlt.
10. Aktuelle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, dass der Bieter zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt ist (§1 AÜG)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die unter Punkt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen. Hierfür ist das der Vergabeunterlage beigefügte Formular V "Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
2. Ergebnis der letzten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung,
3. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Dienstleistungen mit Bezug zu Veranstaltungstechnik) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Wurde das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen, sind die entsprechenden Angaben zu den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 zu machen. Hierfür ist das Formular VI "Umsatzangaben zu den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
Für das letzte angegebene Geschäftsjahr muss nachgewiesen werden, dass ein Gesamtumsatz von mindestens 400 000,00 EUR (netto) erzielt wurde.
Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Vorlage von mindestens drei Referenzen des Unternehmens über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier ausgeschriebenen Bereich (Theater- und/oder Festivalbereich) mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer), der die Angaben bestätigt und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Hierfür ist das Formular VII "Referenzen des Unternehmens" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zum Personal, aus der hervorgeht,
a) wie groß der Personalpool ist, auf den der Bieter zurückgreifen kann,
b) wer der vorgesehene Ansprechpartner des Auftraggebers wird
sowie darüber, dass:
c) der Bieter über ausreichend Personal verfügt, das Theater- und/oder Festivalerfahrung, z.B. beim Auf- und Abbau von Bühnenbildern, Verständnis für Proben- und Aufführungs-situationen, Umgang mit technischen und künstlerischen Mitarbeitern etc. vorweisen kann.
d) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal teamfähig ist.
e) sichergestellt wird, dass bei den einzelnen Aufträgen jeweils ein verantwortlicher Crewleiter vor Ort sein wird, der für die Kommunikation mit dem Auftraggeber vor Ort, für die Leistungserbringung und deren Kontrolle, für die Einweisung seiner Mitarbeiter, und für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer, sollte es zu Verspätungen, Ausfällen, Mängeln oder sonstigen Beschwerden kommen verantwortlich ist.
f) sichergestellt wird, dass der jeweilige Crewleiter über sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse verfügt.
g) das weitere für den Einsatz vorgesehene Personal über Grundkenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache verfügt, die eine störungsfreie Leistungserbringung vor Ort ermöglichen.
h) für die einzelnen Aufträge je nach konkretem Auftragsgegenstand nur solches Personal eingesetzt wird, das körperlich dazu in der Lage ist, die jeweiligen Arbeiten zu erbringen.
i) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Std. vor seinem Einsatz einhalten wird.
j) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe etc.) mitbringen und vor Ort nutzen wird
k) das für die einzelnen Aufträge nur pünktliches und zuverlässiges Personal eingesetzt wird.
Zu 2 a) Es muss ein aktuell bestehender Personalpool von mindestens 150 Personen nachgewiesen werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Vergabeverfahren:
Das vom Auftraggeber gewählte Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen auf, Angebote einzureichen. Der Auftraggeber verfährt nach den Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Es sind die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Bestimmungen maßgeblich.
2. Vergabe- und Vertragsunterlagen:
Die für das Verfahren erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der Vergabeunterlage enthalten. Diese wird den interessierten Unternehmen elektronisch unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellt.
3. Angebotsabgabe:
Die Angebote sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über den Vergabemarktplatz des Landes NRW einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Ausschluss:
Bieter werden vom Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Eignungskriterien (vgl. Abschnitte III.1.1) bis III.1.3)) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde bzw. dann, wenn der Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat. In diesen Fällen liegt der Ausschluss des Bieters im Ermessen des Auftraggebers. Bei rein formellen Mängeln behält sich der Auftraggeber vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
5. Verfahrens- und Vertragsabwicklungssprache:
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
6. Auskunftsersuchen:
Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bieter zum Verfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der elektronischen Vergabeplattform des Landes NRW an den Auftraggeber zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXS9YYDYWV4SFET6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland