Planen, Bauen und bauliche Unterhaltung sowie Finanzierung einer Veranstaltungshalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-60-3-nae-Veranstaltungshalle Interessenbestätigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planen, Bauen und bauliche Unterhaltung sowie Finanzierung einer Veranstaltungshalle
Investorenwettbewerb Veranstaltungshalle
Der im Verfahren ausgewählte Investor soll auf einem privaten Grundstück eine Veranstaltungshalle planen und bauen bzw. ein Bestandsgebäude sanieren und für einen Zeitraum von mindestens 20 bis zu 30 Jahren an die Stadt Krefeld oder aber die Seidenweberhaus GmbH vermieten sowie während dieser Zeit baulich unterhalten.
In der Interessenbekundung sollte erklärt werden, ob der Investor selbst die Veranstaltungshalle plant und baut bzw. saniert oder ob ggf. bei Zuschlagserteilung eine eigene Gesellschaft gegründet wird. In diesem Fall, muss der Investor für die Gesellschaft einstehen, z.B. aufgrund einer Patronatserklärung.
ACHTUNG: Der Interessent, der sein Interesse bekundet, ist zwangsläufig auch Bieter im späteren Verhandlungsverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Investorenwettbewerb Veranstaltungshalle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DBV7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.