Rahmenvereinbarung für die medientechnische Ausstattung und Betreuung von „Microsoft Teams Rooms“ für den SWR und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die medientechnische Ausstattung und Betreuung von „Microsoft Teams Rooms“ für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur in Verbindung mit möglichst einheitlicher Medien- und Konferenztechnik zwingend angewiesen. Zentrale Elemente hierfür sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation die hierfür benötigten Funktionskomponenten, Prozesse und Serviceleistungen. Mittels EU-weiten Vergabeverfahren wurden bereits Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die zu einen Bezug von Software-Funktionskomponenten des Herstellers Microsoft aus dem Produktportfolio von „Microsoft 365“ berechtigen.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten planen daher, die medientechnische Ausstattung von Besprechungsräumen an ihren Standorten in Deutschland grundlegend zu erneuern sowie deren Betriebsfähigkeit durch Systemserviceleistungen zu gewährleisten.
vorwiegend an deren Hauptstandorten, erbracht werden:
-Südwestrundfunk (SWR)
Baden-Württemberg (Baden-Baden, Stuttgart)
Rheinland-Pfalz (Mainz)
- Bayerischer Rundfunk(BR)
Bayern (München)
Die medientechnische Ausstattung soll standardisiert und mit der Lösung „Microsoft Teams Rooms“ genutzt werden.In der Betriebsphase müssen verantwortliche Benutzer unterstützt und Störungen schnell behoben werden.Es handelt sich jeweils um projektbezogene, werkvertragliche Leistungen für die„Werk- und Montageplanung für ein Einzelprojekt“,„Lieferleistungen je Einzelprojekt“,sowie„Aufbau, Konfiguration und Inbetriebnahme der medientechnischen Ausstattung“die „Erstellung der Dokumentation“und die„Initiale Einweisung in die medientechnische Ausstattung in Verbindung mit MTR“.Diese Liefer- und Implementierungsleistungen im Rahmen von Einzelprojekten müssen in Leistungspaketen für unterschiedlich große Besprechungsräume erbracht werden.Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten müssen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in einem Abruf ein Einzelprojekt,bestehend aus einem oder mehreren Leistungspaketen,abrufen können.Außerhalb der projektbezogenen, werkvertraglichen
Leistungen müssen auch einzelne Funktionskomponenten abgerufen werden können.Nach Abschluss eines Einzelprojektes müssen Systemserviceleistungen bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht werden.Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant deshalb den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die medientechnische Ausstattung und Betreuung von „Microsoft Teams Rooms (MTR)“.Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate, sie muss optional drei Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können.An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung
die weiteren unter Kapitel 3.3.3 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat.
Bezugsberechtigt sind:
-Südwestrundfunk(SWR)
-Bayerischer Rundfunk(BR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Mengenangabe-Optionale Höchstmenge der Leistungen:
Leistungspakete(LP)=Funktionskomponenten und Leistungen zur Implementierung
-LP I-Workshop-Raum:92 St.
-LP II–Raum Klein:39 St.
-LP III–Raum Mittel:60 St.
-LP IV–Raum Groß:27 St.
Systemserviceleistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
- "LP I–Workshop-Raum":116 St.
- "LP II–Raum Klein":98 St.
- "LP III–Raum Mittel":83 St.
- "LP IV–Raum Groß":33 St.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate, sie muss optional drei Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können.
Der in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Wert (unter II.1.5 & II.2.6) bezieht sich auf die in dieser Rahmenvereinbarung ausgeschriebene optionale Höchstmenge inklusive aller Optionen.
Drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
-drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
-Optionale, zusätzliche Liefer-&Serviceleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist Mindestanforderung: Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) 2022-576“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen Kapitel 3.8.1 vorgelegt werden.
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
• Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
▪ Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate
▪ Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
-B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (A3.2), oder anhand der Eigenerklärung.
*3 Punkte (PT) - Niedriger Zielerfüllungsgrad(NZ): Eigenkapitalquote < 10%
*6 PT - Mittlerer Zielerfüllungsgrad(MZ): Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
*9 PT - Hoher Zielerfüllungsgrad(HZ): Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
*12 PT - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad(SHZ): Eigenkapitalquote >= 30%
-B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex anhand des eingereichten Nachweises (A3.3).
*0 Punkte - NZ: Mittlere Bonität
*4 Punkte MZ: Gute Bonität
*8 Punkte - HZ: Sehr gute oder hervorragende Bonität
-Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
*Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (4 Punkte)
*Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (8 Punkte)
*Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (12 Punkte)
*Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (16 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
• Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
▪ Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate
▪ Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen Kapitel 3.8.1 vorgelegt werden.
-A4.1 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter eingeführten Prozesse, die einem „Information Security Management System (ISMS)“ entsprechen.
-A4.2 - Nachweis, dass der Bieter aktuell für den Vertrieb der nachfolgend aufgeführten und im Angebot enthaltenen Geräteklassen und zugehörigen Funktionskomponenten mit hoher (C) und mittlerer (I) Kritikalität (vgl. Kapitel 4.3.2 in den Vertragsunterlagen) autorisiert ist:
• Displays und Whiteboards
• UC-Codecs inklusive Controller
• IP-Kameras
• Mikrofone
• Lautsprechersysteme
• Dante Switches
-A4.3 - Der Bieter muss im “Meeting Room Partner Locator” des Herstellers Microsoft gelistet sein. Dies ist über einen Nachweis entsprechend zu belegen. Damit wird nachgewiesen, dass er über die organisatorischen Fähigkeiten verfügt, „Microsoft Teams Rooms“ auszurollen, zu konfigurieren und zu verwalten.
-A4.4 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferleistungen und Dienstleistungen für die medientechnische Ausstattung.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
-B4.1 - Bewertung der beim Bieter eingeführten Prozesse, die einem „Information Security Management System (ISMS)“ entsprechen.
*10 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - ISMS befriedigend umgesetzt.
*20 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - ISMS gut ein- und umgesetzt.
*30 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - ISMS sehr gut ein- und umgesetzt.
*40 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - ISMS sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat).#
-B4.4 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferleistungen und Dienstleistungen für die medientechnische Ausstattung.
*10 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
*20 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
*30 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
*40 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat).
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Be-wertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeord-net. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
*Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (4 Punkte)
*Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (8 Punkte)
*Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (12 Punkte)
*Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (16 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
-A4.1 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter eingeführten Prozesse, die einem „Information Security Management System (ISMS)“ entsprechen.
-A4.2 - Nachweis, dass der Bieter aktuell für den Vertrieb der nachfolgend aufgeführten und im Angebot enthaltenen Geräteklassen und zugehörigen Funktionskomponenten mit hoher (C) und mittlerer (I) Kritikalität (vgl. Kapitel 4.3.2 in den Vertragsunterlagen) autorisiert ist:
• Displays und Whiteboards
• UC-Codecs inklusive Controller
• IP-Kameras
• Mikrofone
• Lautsprechersysteme
• Dante Switches
-A4.3 - Der Bieter muss im “Meeting Room Partner Locator” des Herstellers Microsoft gelistet sein. Dies ist über einen Nachweis entsprechend zu belegen. Damit wird nachgewiesen, dass er über die organisatorischen Fähigkeiten verfügt, „Microsoft Teams Rooms“ auszurollen, zu konfigurieren und zu verwalten.
-A4.4 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferleistungen und Dienstleistungen für die medientechnische Ausstattung.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen Kapitel 3.8.1 vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 2.4 Datenschutz ff/LBeschrei Kapitel 2.9 IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Umsetzung der projektbezogenen,werkvertraglichen Leistungen für medientechnische Ausstattungen (AS)mit ihren Funktionskomponenten wird nach derzeitigen Planungen über die Zeit von 4 Jahren hinausreichen. Medientechnische AS haben in der Regel eine betriebsübliche Nutzungszeit von mindestens 6 Jahren, so dass auch die gleichlaufenden Systemserviceleistungen über diesen Zeitraum andauern sollen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 „Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) 2022-576“ ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]