Offenes Verfahren über Schülerfahrkosten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-155005

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muelheim-ruhr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren über Schülerfahrkosten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-155005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/ geistig / sprachlich behinderter Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Schule zu fahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 663 458.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich / geistig / sprachlich behinderten Schüler*innen des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind 163 Schüler*innen (Stand: 10.08.2022) von ihrer Wohnung zur Rembergschule und zurück zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.

Auftragsgegenstand:

(1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind.

(2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen.

(3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten.

(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen.

Leistungsdurchführung:

Das Unternehmen verpflichtet sich,

a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung).

b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen.

c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern

d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern.

e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen

f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist.

g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist.

Fahrzeuge:

Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

entfällt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 196-556389
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren über Schülerfahrkosten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://engler-transfer.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 700 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 663 458.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren:

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.

Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle:

Stadt Mülheim an der Ruhr

Der Oberbürgermeister

Amt für Kinder, Jugend und Schule

Am Rathaus 1

45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: [gelöscht]

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.

In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.

Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:

Vergabekammer Rheinland –c/o Bezirksregierung Köln

Zeughausstr. 2 – 10

50667 Köln

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.

Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.muelheim-ruhr.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2023

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