2022-0487 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung - Teilprojekt 1: Planungsleistung für die Sanierung der Kaskade im Kaiserbergpark in Duisburg - Duissern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0487
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0487 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung - Teilprojekt 1: Planungsleistung für die Sanierung der Kaskade im Kaiserbergpark in Duisburg - Duissern
Die mit dieser Ausschreibung angefragten Leistungen einschließlich aller erforderlichen Feldarbeiten und Büroarbeiten nach HOAI Freianlagenplanung, sollen zur Sanierung der Parkanlage dienen.
Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 Friedrich-Wilhelm-Straße 96 47051 Duisburg
Bei der Kaskade in der Kaiserberganlage handelt es sich um eine denkmalgeschützte Waldparkanlage. Sie ist unter der NR. 719 in die Denkmalliste der Stadt Duisburg eingetragen.
Die grundsätzliche Hauptaufgabe wird die Sanierung dieser sein, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, der teilweise forstwirtschaftlichen Nutzung, der Anpassung an den Klimawandel und der Anpassung der Anlagen an die heutigen Bedürfnisse der Nutzergruppen.
Der historische Bestand soll durch die Überarbeitung saniert und gesichert sowie erheblich ökologisch aufgewertet werden. Die ca. 200 Jahre alten Bestandsbäume im Umfeld sind durch die Trockenheit der Klimaveränderung stark gefährdet. Durch die Reaktivierung des Wasserlaufs wird erwartet, dass die Bäume im Umfeld wieder mehr Feuchtigkeit erhalten und somit im Bestand gesichert sind.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein als Bestandteil der auf das Kaiserdenkmal bezogenen "Denkmalachse" nach Leitbild der Ursprungsfassung von 1897 und der Modifizierung in den 1950er bis 1970er-Jahren handelt.
Die Fläche der Kaskade inkl. des Wasserfalls und Grottenbauwerks beträgt ca. 1.200 m2. Zusammen mit den angrenzenden Grün-, Wald-, und Wegeflächen beträgt die Gesamtgröße des Planungsbereichs ca. 15.000 m2.
Die künstliche Kaskade besteht aus Bruchstein und setzt sich aus einem Wasserbecken, stufenartigem Bachlauf, Wasserfall mit einer Grotte und einem Aussichtsbalkon zusammen.
Diese sollen restauriert und wieder mit Wasser beschickt werden. Hierfür muss ein Grundwasserbrunnen inkl. der gesamten Brunnentechnik, Technik für den Wasserfall und Wasserlauf sowie das Regenwassermanagement mit Zisternen inkl. Technik erstellt werden. Bei dem Grundwasserbrunnen ist zu berücksichtigen, dass sich das Gelände mit ca. 75 m über NN auf einer Erhebung befindet. Die Bodenverhältnisse nach den jetzigen Kenntnissen Hinweis auf die Bewegung des Kaiserberg.
Dieses soll dazu dienen die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit in dem Projektgebiet durch Steigerung der Verdunstung und Versickerung zu gewährleisten. Hierdurch erfolgt eine Verbesserung des Kleinklimas und Kühlung sowie der Erhalt der alten Baumbestände.
Ein zusätzliches Ziel ist die Erhöhung und Förderung der Biodiversität
Bei der Bepflanzungsplanung ist auf die Biodiversität unter Berücksichtigung eines zukünftig geringen Pflegeaufwandes zu achten. Zudem darf das historische Bild der Gesamtanlage nicht verloren gehen.
Somit sind eine ökologisch hochwertige Bepflanzung, klimatolerante Gehölzpflanzungen, Staudenpflanzungen in der gesamten Grünanlage vorzusehen.
Dieses Projekt soll ein perfektes Beispiel sein, wie eine denkmalgeschützte, historische Parkanlage klimaangepasst und ökologisch in ihrer Gestaltung erweitert werden kann.
Da der Kaiserberg Park im Ursprung ein Park von Bürgern für Bürger war, soll er das auch wieder werden.
Es werden Bürger, Vereine, Institutionen und Stiftungen in die Gesamtmaßnahme mit einbezogen.
So soll es eine Wiederbelebung des bürgerschaftlichen Engagements, wie es auch in der Entstehungsgeschichte des Kaiserbergparks immer wieder vorkam und deren praktische Tätigkeiten innerhalb der Pflegemaßnahmen geben.
Zu der Planungsaufgabe des Auftragnehmers gehört unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und der unter Pkt. 3 der Leistungsbeschreibung (2001) genannten Leistungen des Auftragnehmers die Sanierung:
- des Wasserbeckens: Erneuerung der Dichtschicht des gesamten, Erneuerung des Uferrandes (aus Bruchsteinen), Bepflanzungsplanung,
- Planung der Bewässerungstechnik für die Fontäne im Wasserbecken, einen Grundwasserbrunnen inkl. der gesamten Brunnentechnik für die Beschickung der Fontäne, des stufenartigen Wasserlaufs und dem Wasserfall, sowie das Regenwassermanagement mit Zisternen inkl. der Technik für das Regenwassermanagement
- Wasserlauf: Erneuerung des Wasserlaufs (bestehend aus Bruchsteinen) einschl. der Dichtschicht, Bepflanzungsplanung, Einbindung in die Brunnentechnik
- Überarbeitung der angrenzenden Wege mit dem ursprünglichen Wegebaumaterialien, Planung der Beleuchtung in Abstimmung mit Netze Duisburg
- Grottenbauwerk und Aussichtsbalkon: Sanierung des Bauwerks einschl. Ausbesserung von Schadstellen im Bauwerk und Neuverfugung (wo nötig), Überarbeitung des Bodenbelags, Überarbeitung der Geländer
- Direktes Waldumfeld: Pflegemaßnahmen an gestalterisch wichtigen Gehölzen und Bäumen, Bepflanzungsplanung für die Ergänzung der Unterpflanzung mit Schattenstauden und einer hainartigen Wirkung
- Bei allen vorgenannten Teilobjekten sind vorbereitende Maßnahmen wie Wildwuchsentfernung etc. und - auch wenn bereits zuvor erwähnt - im gesamten Planungsbereich eine ökologisch hochwertige Bepflanzung aus klimatoleranten Gehölzpflanzungen sowie Staudenpflanzungen zu planen.
- Sanierung der kleinen Brücke aus 1970er Jahren, Erstellung eines Geländers, diese bleibt als Wegeverbindung bestehen. Es sind im Rahmen der Überarbeitung der Wege die Anbindung an diese zu berücksichtigen.
Voraussichtliche zeitliche Abwicklung des Projektes:
Bis Ende 2022: Vertragsabschluss mit dem Auftragnehmer
Bis Mitte 2023: Fertigstellung des abgabereifen LV einschl. aller techn. Unterlagen
3. Quartal 2023: Submission für die Bauleistung
Nach der formalen Prüfung durch die WBD, muss die weitere Prüfung lt. VOB durch den AN innerhalb 1 Woche erfolgen, damit gegebenenfalls Nachforderungen und Bietergespräche danach erfolgen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWV5HNBDU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.