Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für den Neubau der "Energiezentrale Waldäcker III" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2595
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swlb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für den Neubau der "Energiezentrale Waldäcker III"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 5 für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Ludwigsburg Karl-Pfizer-Straße 1 71636 Ludwigsburg Gewerbegebiet Waldäcker III
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 5 für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Die SWLB geht nach derzeitiger Planung von einem max. Bauvolumen von insgesamt rund EUR 11.569.240 netto (KG 400 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Fernwärme-Verbundnetz Ludwigsburg hat sich die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) für den Neubau einer Energiezentrale "Waldäcker III" entschieden. Das Erzeugungskonzept basiert auf
- 9 MW elektrisch (2x 4,5MW) Biomethan Blockheizkraftwerk (BHKW); die erzeugte Strommenge soll ins öffentliche Stromnetz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Wärme wird in das Verbundnetz eingespeist;
- 1 MW elektrisch Erdgas Blockheizkraftwerk; Eigenstromerzeugung für Wärmepumpen. Die Wärme wird in das Verbundnetz eingespeist;
- 3,6 MW thermisch Wärmepumpe; Abwärmenutzung der BHKW;
- 4 x 250 m³ Pufferspeicher; Entkopplung Wärmeerzeugung und Verbrauch;
- 5 MW thermisch Erdgas-Spitzenlastkessel (Realisierung derzeit nicht vorgesehen).
Die SWLB hält die Fernwärmekonzession in den Städten Ludwigsburg und Kornwestheim. Die neue Energiezentrale muss in die übergeordnete Regelung des bestehenden Fernwärmeverbundsystems sowie in die bestehende Leittechnik eingebunden werden.
Folgende Objektplanungsleistungen wurden bisher erbracht:
1. Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI:
- Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4);
2. Objektplanungsleistungen "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI
- Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4)
Folgende Fachplanungsleistungen wurden bisher erbracht:
1. Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI, Konzeption, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für en Neubau der Energiezentrale "Waldäcker III"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6CXG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.