Universitätsklinikum Münster - 3800_20_864 E1 Hülle West - G40 TB-Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 864-G40
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 3800_20_864 E1 Hülle West - G40 TB-Brandschutz
Trockenbau - Brandschutz
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikums Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen ("Turm Ost" und "Turm West").
Die 65 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Nachdem bereits der Ost-Turm um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt wurde, soll dies nun ebenfalls im West-Turm erfolgen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den Turm West. Die tragende Stahlkonstruktion der Aufstockung muss brandschutztechnisch verkleidet werden.
Hauptmassen:
630 m2 Brandschutzbekleidung REI90
170 m Zulage Blechstreifen
165 m2 Brandschutzabkofferung (REI90 / Q1)
36 St. Zulage Rundstützen
300 m2 Brandschutzbekleidung F90 Stahl-Stützen
145 m Brandschutzbekleidung (F90 umseitig Rundstützen)
60 m2 Vorsatzschalen
95 m2 Einfachständerwände (F0)
140 m2 Montagewand Doppelständer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYWV4DRG7C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.