Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Touch-Monitoren Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-369
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Touch-Monitoren
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Touch-Monitoren für die Justiz Baden-Württemberg.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart, Servicepartner Daimlerstr. 6 70771 Leinfelden-Echterdingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Touch-Monitoren für die Justiz Baden-Württemberg.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge in einem Zeitraum von 18 Monaten ausgegangen:
- Geschätzte Auftragsmenge: 1.500 Touch-Monitore
Die Auftraggeberin behält sich vor, die geschätzte Auftragsmenge um bis zu 50 % zu überschreiten.
Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzte Abrufmenge besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, 18 Monate.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.250 Stück Touch-Monitoren inkl. Wartung (inkl. optionaler Leistungen).
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ITMediaConsult AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://itmediaconsult.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYWV5DJXX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auf die Frist von 30 Kalendertagen verwiesen.