Rahmenvereinbarungen zur Erneuerung von Regionalstudios beim Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen zur Erneuerung von Regionalstudios beim Südwestrundfunk
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025.
Da der Auftraggeber derzeit nicht über das Personal verfügt, die notwendigen Leistungen für die standortbezogene Fachplanung durchzuführen, sollen auch diese Leistungen ausgeschrieben werden. Der Auftragnehmer muss die notwendige standortbezogene Fachplanung jeweils als dienstvertragliche Leistung durchführen. Die technische Erneuerung der Regionalstudios muss basierend auf dem bereits vorliegenden technischen, modularen Standardisierungskonzept und mit aktuellen technischen Funktionskomponenten sowie gewonnenen Erfahrungswerten durchgeführt werden.
Rahmenvereinbarung zur Fachplanung für die technische Erneuerung von Regionalstudios beim SWR
Mannheim/Ludwigshafen, Heilbronn, Tübingen, und siehe 2a. Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 2.2., Kapitel 2.3 und Kapitel 2.4.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025.
Der Auftragnehmer muss die notwendige standortbezogene Fachplanung jeweils als dienstvertragliche Leistung durchführen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.03.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung für die Leistungserbringung ist im Kapitel 4.1 der 2a. Vertragsunterlagen Los 1 aufgeführt.
Die Mengen sind in den 2a. Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 3.5 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1a Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge an Dienstleistungen: 160 Personentage
Geplante Abnahmemenge an Dienstleistungen: 199 Personentage
Höchst-Abnahmemenge an Dienstleistungen: 245 Personentage
Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt.
-Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
-Optionale Fachplanung zur technischen Erneuerung des Regionalstudios Tübingen
Rahmenvereinbarung zur technischen Erneuerung von Regionalstudios
Mannheim/Ludwigshafen, Heilbronn, Tübingen, und siehe 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil, Kapitel 2.4.1, Kapitel 2.4.2 und Kapitel 2.4.3.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025. Basierend auf der standortbezogenen Fachplanung eines vom Auftraggeber über das Los 1 dieses Vergabeverfahrens beauftragten Auftragnehmers müssen die Leistungen zur technischen Erneuerung der Regionalstudios erbracht werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.03.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung für die Leistungserbringung ist im Kapitel 4.1 der 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil aufgeführt.
An diese werkvertraglichen Leistungen eines Auftragnehmers zur Erneuerung der Regionalstudios werden folgende Anforderungen gestellt:
Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Erneuerung der Regionalstudios:
-Kick-off-Meeting beim Auftraggeber
-Wiederkehrende Dienstleistungen
-Allgemeine Dienstleistungen
-Leistungen zur Integration
-Sicherheitstechnische Betriebsprüfung
-Abnahmeverfahren
-Einweisungen
-Probebetrieb
Erneuerung des Regionalstudios Mannheim / Ludwigshafen mit den Modulen
-2 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit
-1 x Produktionseinheit Basismodul
-5 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt
-1 x Sprecherraum
-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz
-1 x Veranstaltungsraum
-6 x Web-Producer-Plätze (darunter ein Platz mit erweiterten Funktionen für Audio- und Videoaufzeichnung)
Erneuerung des Regionalstudios Heilbronn mit den Modulen
-1 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit
-1 x Produktionseinheit Basismodul
-2 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt
-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz
-2 x Web-Producer-Plätze
Optionale Erneuerung des Regionalstudios Tübingen mit den Modulen
-1 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit
-1 x Produktionseinheit Basismodul
-4 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt
-2 x Sprecherraum
-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz
-1 x Veranstaltungsraum
-3 x Web-Producer-Plätze
Die Mengen sind in den 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil, Kapitel 3.4 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1b Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindest-Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen
Geplante Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen + Regionalstudio Heilbronn
Höchst-Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen + Regionalstudio Heilbronn + Regionalstudio Tübingen
Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt.
-Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
-Optionale Erneuerung des Regionalstudios Tübingen mit den Modulen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 + Los 2
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1 + Los 2
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
8 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1 + Los 2
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Los 1 + Los 2
A4.1-Ein in den vergangenen 3 Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird
A4.2-Ein zweites, in den vergangenen 4 Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird
A4.3-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1-Bewertung des in den vergangenen 3 Jahren durchgeführten Referenzprojekts 1 bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
10Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad (ZEG):Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
21Punkte-Mittlerer ZEG :Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
32Punkte-Hoher ZEG:Referenz kommt in allen drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2-Bewertung des zweiten, in den vergangenen 4 Jahren durchgeführten, Referenzprojekts 2, für das ein Angebot abgegeben wird.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
8Punkte-Niedriger ZEG:Referenz kommt nur in 1 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
16Punkte-Mittlerer ZEG:Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
24Punkte-Hoher ZEG:Referenz kommt in allen 3 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird
6Punkte-Geringer ZEG-QM befr. umgesetzt
12Punkte-Mittlerer ZEG-QM gut ein-und umgesetzt
18Punkte-Hoher ZEG-QM sehr gut ein- und umgesetzt
24Punkte-Sehr hoher ZEG-QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
-Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebot sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1 + Los 2
A4.1 - Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen
in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgege-ben wird.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.3 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-
beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 61 Eignungspunkte erreicht hat.
Los 1 + Los 2
- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Verfahrensunterlagen gem. Kap. 2.3.1. Datenschutz ff. & Verpfl. auf Vertraulichkeit ff (Los 1,Kap. 4.2.1 & Los 2, Kap.4.2.2.1)
-Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4
Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (SWR) innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (SWR), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]