Straßen-Tiefbau-Mobilstationen / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 511.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen-Tiefbau-Mobilstationen / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Tiefbauarbeiten für RW-/SW-Entwässerung, Herstellung von Kiesrigolen
Straßenbauarbeiten Asphaltbau, Herstellung von Bushaltestellen mit Betondecken,
Herstellung von Parkplätzen in Pflasterbau,
Herstellung von Fahrradstellplätzen als wassergebundene Wegedecke,
Einbau von Fahrradständern, Pflanzarbeiten und Rasenansaaten
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
- Erdbau: ca. 5.000 m³
- Rückbau Asphalt: ca. 3.500 m²
- Asphaltbau: ca. 10.500 m²
- Pflasterbau: ca. 1.600 m²
- Bushaltestelle Beton: ca. 375 m²
- Entwässerungsleitungen Freispiegel: ca. 2.000 m
- Schächte Beton: ca. 49 Stk.
- Kiesrigolen: ca. 575 m³
- Rasenbau: ca. 4.000 m²
- Pflanzflächen: ca. 700 m²
Dieser Auftrag wird gemeinschaftlich vergeben von:
Städtische Bäder Wesel GmbH
Emmericher Str. 11-29
46485 Wesel
sowie
Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46485 Wesel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßen-Tiefbau-Mobilstationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse: http://www.eiffage-infra.de/west
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626CPT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.