Medientechnik der Ausstellung- Neubau der Klimaerlebniswelt Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 288/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe,de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik der Ausstellung- Neubau der Klimaerlebniswelt
Der Kreis Lippe plant den Neubau einer "Klimaerlebniswelt". Bei der „Klimaerlebniswelt Oerlinghausen“ (Abk. KEW) handelt es sich um ein Ausstellungsgebäude.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben werden Teile der Ausstattung des Neubaus, hier die Medientechnik. Es ist ausschließlich die Abgabe eines elektronischen Angebotes zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist die Leistungsbeschreibung, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe des elektronischen Angebotes genügt die Textform.Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rheinbreitbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53619
Land: Deutschland
Hinweis: Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.