Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5911

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5911
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amt für Schule -Schulamt- Niederwall 23 33602 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld.____

Leistungsanforderungen:

Die zu erbringenden Lieferleistungen ergeben sich hinsichtlich der Mindestanforderungen aus Ziffer 1.2 dieses Leistungsverzeichnisses (Anlage 1), hinsichtlich der Bewertungskriterien aus dem Anforderungskatalog (Anlage 2) sowie aus dem EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759.

Als Grundlage dieses Auftrages schließt der Auftraggeber mit dem Bieter den EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759 einschließlich der Anlagen ab. Dieser ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

- Unter der Nummer 1.1 des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Bezeichnung der angebotenen Software anzugeben.

- Am Text des EVB-IT Überlassungsvertrages und den Anlagen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Dies kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.____

Der Pflegevertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn keine Vertragspartei die Kündigung ausspricht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.____

Ausschreibungsgegenstand

Im Leistungsverzeichnis -Allgem. Teil werden zu den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.7 die zwingend erforderlichen Funktionalitäten und Kriterien der pädagogischen Schulplattform einschließlich des Lernmanagementsystems (Mindestanforderungen) aufgelistet. Das Erfüllen dieser Funktionalitäten und Kriterien ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, z.B. über Datenblätter. Diese Kriterien sind zudem zwingend zu erfüllen, sonst wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Im Anforderungskatalog, Anlage 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag, werden weitere Funktionalitäten als Bewertungskriterien an die ausgeschriebene Leistung formuliert.___

Der Bieter hat sein Lizenzmodell darzustellen, Ziffer 1.2.1 der Anlage 1.___

Mit dem Angebot ist ein zeitgemäßes IT-Security-Konzept vorzulegen, Ziffer 1.2.2 der Anlage 1.___

Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob die Software zur Geräteverwaltung und Einbindung ständig weiterentwickelt und auf neueste Geräte und Betriebssysteme angepasst wird (Ziffer 1.2.3 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot darzustellen, welches MDM verwendet wird (Ziffer 1.2.4 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie der Zugriff von stationären Windows-PCs, Windows-Laptops und von iPads aus auf der Lernmanagement erfolgt (Ziffer 1.2.6 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie die Personen- und technischen Begrenzungen des Videokonferenztools (z.B. begrenzte Personenzahl bei Meetings) aussehen sowie welche Sprachen für das Lernmanagementsystem der pädagogischen Schulplatt-form angeboten werden (Ziffer 1.2.7 der Anlage 1).___

Falls der Bieter die vorhandenen Router nicht nutzen kann, sind die Kosten für die statt-dessen benötigten Router im Angebot anzugeben (siehe Anlage 3 (Preisblatt), Nr. 3). Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers ist vom Bieter innerhalb von zwanzig Werktagen ein Exemplar des angebotenen Routers zu Testzwecken an folgende Adresse zu liefern:

Amt für Schule - 400.22, Frau Ricarda Weidemann

Neues Rathaus, 3. OG, Flur A, Zimmer A350, Niederwall 23, 33602 Bielefeld

Der Router ist inkl. einer schriftlichen oder digitalen Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine Person des Bieters für eine Betreuung des Routers mittels Fernwartung für eine bestimmte Anzahl an Stunden zur Verfügung zu stellen. Näheres wird zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach der Auftragserteilung abgestimmt.

Wird das Exemplar für die Teststellung nicht fristgerecht geliefert, wird das Angebot des Bieters nicht gewertet. Falls bei der Teststellung festgestellt wird, dass der vom Bieter angebotene Router nicht mit der Infrastruktur des Auftraggebers kompatibel ist, wird das An-gebot des Bieters ebenfalls nicht gewertet. Das Exemplar für die Teststellung wird nach der Teststellung an den Bieter zurückgegeben (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot Angaben zu den benötigten Bandbreiten für die Nutzung der Software von der Schule sowie von extern (z.B. bei Distanzunterricht) (bei lokaler Installation in der Schule und Installation im Rechenzentrum) und für ggf. enthaltene Cloud-Bestandteile zu machen. Außerdem sind Angaben zum benötigten Speicherplatz sowohl bei lokaler Installation in der Schule als auch bei Installation im Rechenzentrum zu machen (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___

Der Bieter schließt bei einer Auftragserteilung den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 8) ab.___

Der Bieter reicht mit dem Angebot sein Schulungskonzept ein, in dem er insbesondere die vorgesehenen Schulungen inkl. Dauer angibt. Außerdem ist im Preisblatt, Anlage 3 Ziffer 5 bis 7 anzugeben, wie viele Personentage er für Schulungen im Falle einer Auftragsertei-lung berücksichtigt (Ziffer 1.5 der Anlage 1).___

Der Bieter hat seine Updatestrategie mit dem Angebot zu erläutern, insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:

- Erforderliche Freigaben seitens des Auftraggebers

- Testphasen für den Auftraggeber

- Häufigkeit von notwendigen Updates und Upgrades (basierend auf Erfahrungen)

- Updates/Upgrades, die in Kürze geplant sind und den derzeitigen Stand der Software vollständig überarbeiten, und den dadurch entstehenden wesentlichen Veränderungen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).__

Die gesicherte Verbindung für die Fernwartung ist mit dem Angebot darzustellen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).___

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität -Anforderungen aus dem Anforderungskatalog, Anlage 2 / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Einführung der pädagogischen Schulplattform an allen Schulstandorten (s. Anlage 4) muss bis zum 22.06.2023 abgeschlossen sein. Hierzu gehört die betriebsbereite Installation der Software auf den Servern sowie die Einrichtung der Geräte- und Benutzerverwaltung inklusive der Einrichtung und Installation der Windows-Clients und die abgeschlossene Migration der Daten aus dem aktuell genutzten System LogoDidact und der Daten, die auf dem jeweiligen Schulserver abgelegt sind. Auch die Einrichtung des Lernmanagementsystems hat bis zum 22.06.2023 an allen Schulstandorten betriebsfertig zu erfolgen. Alle vor-gesehenen Schulungen sind ebenfalls bis zum 22.06.2023 abzuschließen.____

Die Bewertung der Nr. 27 und 28 im Anforderungskatalog (Anlage 2) erfolgt durch ein Gremium, das aus drei fachkundigen Personen des Auftraggebers besteht. Das Bewertungsschema für die Nrn. 27 und 28 ist nachfolgend aufgeführt. Jedes Gremienmitglied bewertet einzeln. Aus den einzelnen Bewertungen wird der arithmetische Mittelwert gerundet auf eine Nachkommastelle, berechnet.___

Es können für die Nummern 27 und 28 jeweils maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Das Bewertungsschema für diese beiden Anforderungen aus dem Anforderungskatalog ist unter Ziffer 7.2 der Anlage 1 zu entnehmen.____

Der wertungsrelevante Angebotspreis setzt sich zusammen aus:

1. Überlassung der Software-Lizenzen: Für die Wertung wird der einmalige Kaufpreis für die Überlassung der Standardsoftware auf Dauer gewertet sowie die monatlichen Kosten für Hosting und Systemservice auf 60 Monate hochgerechnet.

2. Herstellung der Betriebsbereitschaft: Der Preis beinhaltet die Zurverfügungstellung der Software für die pädagogische Schulplattform (einschließlich Lernmanagementsystem) sowie Datenmigration, Benutzerimport, Einbindung der Schulserverhardware und Installation der Clients.

3. Schulungen: Die Preise für die Nutzer- und Administratorenschulungen werden addiert.____

Zuschlagskriterien:

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).

Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:

Z= (L (Leistung))/(P (Preis))

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes

L = Leistungspunktzahl; dafür werden die Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten des zu bewertenden Angebotes multipliziert. Die Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungs- und Gewichtungspunkte ergeben sich aus dem Anforderungskatalog.

P = Preis des zu bewertenden Angebotes.____

Nach der Installation und Inbetriebnahme des Systems ist eine Gesamtrechnung zu erstellen. Diese muss die vom Auftraggeber vergebene Bestellnummer, den belieferten Schulstandort, die einzelnen Kostenpositionen (Lizenzen, Inbetriebnahme, Schulungen) und ggf. die Lizenzmengen pro Schulstandort enthalten. Für die Abrechnung der Pflegekosten sind ebenfalls quartalsweise Rechnungen zu erstellen. In der Rechnung sind sowohl Netto- als auch Bruttopreise auszuweisen.

Sowohl die Gesamtrechnung als auch die Abrechnungen der Pflegekosten sind in einfacher Ausfertigung in Papier an die im EVB-IT-Überlassungsvertrag ID 3759 genannte Adresse zu schicken.

Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.

Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: [gelöscht].

Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 002-002341
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 200 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Umsetzungsplanung:

Der Bieter hat verpflichtend in einer Eigenerklärung zuzusagen, dass die betriebsfertige Einrichtung der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem spätestens bis zum 22.06.2023 erfolgt.

Die Umsetzung der Installation und Inbetriebnahme der pädagogischen Schulplattform inklusive eines Migrationskonzepts wird zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt - ein erster Termin hierzu hat innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung stattzufinden. Der Auftragnehmer hat sich dazu per E-Mail, telefonisch oder schriftlich bei der im EVB-IT Überlassungsvertrag genannten Ansprechperson des Auftraggebers zu melden. Der erste Termin findet online statt. Sofern während des Zeitraums der Vertragsausführung weitere Termine zwischen den Vertragsparteien zur Umsetzung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistung (beispielsweise Voraussetzungen für eine betriebsbereite Installation, Zeitplanung, Zuständigkeiten) erforderlich sein sollten, vereinbaren sie sich dazu nach Vertragsschluss.

Um sicherzustellen, dass die Umstellung auf die neue pädagogische Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem bestmöglich funktioniert, wird mit Pilotschulen gestartet, die zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt werden. Die Ein-richtungen der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem an den Pilot-Schulen sind innerhalb eines zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer vereinbarten Zeitraums nach Erteilung des Auftrags umzusetzen; dies beinhaltet die Migration der Daten und Einstellungen, den Benutzerimport aus dem bisherigen System sowie die Installation der Clients, die Einbindung der Serverhardware und jegliche weitere Tätigkeit, die für die betriebsbereite Einrichtung des Systems zwingend erforderlich ist.

Die pädagogische Schulplattform ist inklusive aller im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) und im Anforderungskatalog (Anlage 2) enthaltenen Bestandteile betriebsfertig an jedem Schulstandort einzurichten - inkl. Konfiguration des Betriebssystems und Installation der Clients. Neben der Migration der Daten aus bisher vorhandenen Systemen ist auch die Einbindung aller vorhandener Rechner, Laptops, Tablets, Drucker, Scanner, Zuspielgeräte und Präsentationsmedien durch den Bieter vorzunehmen (die Anzahl der einzelnen Gerätetypen ist Anlage 4 zu entnehmen). Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche abgestimmte, paketierte Software auf den Clients installiert ist, sowie dass die Kommunikation der Schulserver mit der Netzinfrastruktur läuft. Nach der Erfassung der Benutzerdaten mittels bereitgestellter Listen (CSV-Export), die vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung bereitgestellt werden, sind Zugänge für alle Nutzenden anzulegen.

Der Bieter hat im Preisblatt (Nr. 2), Anlage 3, die Personentage für die Datenmigration und die betriebsbereite Installation der pädagogischen Schulplattform einschließlich Lernmana-gementsystem anzugeben.

Nach der Einrichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Software ist diese vom Bieter zu betreiben und zu betreuen. Der First-Level-Support erfolgt durch die Administrierenden in der Schule (eine Person je Schule) und der Second-Level-Support durch den Auftrag-geber (das Amt für Schule der Stadt Bielefeld, Team 400.22). Der Third-Level-Support ist vom Bieter zu leisten. Zur Ausübung des Second-Level-Supports übergibt der Bieter das Hauptadministrationskonto der Schulserver an den Auftraggeber. Näheres dazu wird nach der Auftragserteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt.

Alle Software-Bestandteile sind im Angebot (siehe Preisblatt, Nr. 4) der Anlage 3 einzeln zu bepreisen. In der Kostenübersicht sind sämtliche Kosten anzugeben, um die Software voll-ständig betriebsbereit vor Ort einzusetzen.___

Schulungen:

Der Bieter hat Schulungen für den First- und Second-Level-Support mit den nachfolgen-den Anforderungen durchzuführen. Die Schulungstermine werden nach Vertragsschluss zw

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TZV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich