Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5911
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld
Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld
Amt für Schule -Schulamt- Niederwall 23 33602 Bielefeld
Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld.____
Leistungsanforderungen:
Die zu erbringenden Lieferleistungen ergeben sich hinsichtlich der Mindestanforderungen aus Ziffer 1.2 dieses Leistungsverzeichnisses (Anlage 1), hinsichtlich der Bewertungskriterien aus dem Anforderungskatalog (Anlage 2) sowie aus dem EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759.
Als Grundlage dieses Auftrages schließt der Auftraggeber mit dem Bieter den EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759 einschließlich der Anlagen ab. Dieser ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
- Unter der Nummer 1.1 des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Bezeichnung der angebotenen Software anzugeben.
- Am Text des EVB-IT Überlassungsvertrages und den Anlagen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Dies kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.____
Der Pflegevertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn keine Vertragspartei die Kündigung ausspricht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.____
Ausschreibungsgegenstand
Im Leistungsverzeichnis -Allgem. Teil werden zu den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.7 die zwingend erforderlichen Funktionalitäten und Kriterien der pädagogischen Schulplattform einschließlich des Lernmanagementsystems (Mindestanforderungen) aufgelistet. Das Erfüllen dieser Funktionalitäten und Kriterien ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, z.B. über Datenblätter. Diese Kriterien sind zudem zwingend zu erfüllen, sonst wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Im Anforderungskatalog, Anlage 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag, werden weitere Funktionalitäten als Bewertungskriterien an die ausgeschriebene Leistung formuliert.___
Der Bieter hat sein Lizenzmodell darzustellen, Ziffer 1.2.1 der Anlage 1.___
Mit dem Angebot ist ein zeitgemäßes IT-Security-Konzept vorzulegen, Ziffer 1.2.2 der Anlage 1.___
Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob die Software zur Geräteverwaltung und Einbindung ständig weiterentwickelt und auf neueste Geräte und Betriebssysteme angepasst wird (Ziffer 1.2.3 der Anlage 1).___
Der Bieter hat mit dem Angebot darzustellen, welches MDM verwendet wird (Ziffer 1.2.4 der Anlage 1).___
Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie der Zugriff von stationären Windows-PCs, Windows-Laptops und von iPads aus auf der Lernmanagement erfolgt (Ziffer 1.2.6 der Anlage 1).___
Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie die Personen- und technischen Begrenzungen des Videokonferenztools (z.B. begrenzte Personenzahl bei Meetings) aussehen sowie welche Sprachen für das Lernmanagementsystem der pädagogischen Schulplatt-form angeboten werden (Ziffer 1.2.7 der Anlage 1).___
Falls der Bieter die vorhandenen Router nicht nutzen kann, sind die Kosten für die statt-dessen benötigten Router im Angebot anzugeben (siehe Anlage 3 (Preisblatt), Nr. 3). Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers ist vom Bieter innerhalb von zwanzig Werktagen ein Exemplar des angebotenen Routers zu Testzwecken an folgende Adresse zu liefern:
Amt für Schule - 400.22, Frau Ricarda Weidemann
Neues Rathaus, 3. OG, Flur A, Zimmer A350, Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Der Router ist inkl. einer schriftlichen oder digitalen Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine Person des Bieters für eine Betreuung des Routers mittels Fernwartung für eine bestimmte Anzahl an Stunden zur Verfügung zu stellen. Näheres wird zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach der Auftragserteilung abgestimmt.
Wird das Exemplar für die Teststellung nicht fristgerecht geliefert, wird das Angebot des Bieters nicht gewertet. Falls bei der Teststellung festgestellt wird, dass der vom Bieter angebotene Router nicht mit der Infrastruktur des Auftraggebers kompatibel ist, wird das An-gebot des Bieters ebenfalls nicht gewertet. Das Exemplar für die Teststellung wird nach der Teststellung an den Bieter zurückgegeben (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___
Der Bieter hat mit dem Angebot Angaben zu den benötigten Bandbreiten für die Nutzung der Software von der Schule sowie von extern (z.B. bei Distanzunterricht) (bei lokaler Installation in der Schule und Installation im Rechenzentrum) und für ggf. enthaltene Cloud-Bestandteile zu machen. Außerdem sind Angaben zum benötigten Speicherplatz sowohl bei lokaler Installation in der Schule als auch bei Installation im Rechenzentrum zu machen (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___
Der Bieter schließt bei einer Auftragserteilung den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 8) ab.___
Der Bieter reicht mit dem Angebot sein Schulungskonzept ein, in dem er insbesondere die vorgesehenen Schulungen inkl. Dauer angibt. Außerdem ist im Preisblatt, Anlage 3 Ziffer 5 bis 7 anzugeben, wie viele Personentage er für Schulungen im Falle einer Auftragsertei-lung berücksichtigt (Ziffer 1.5 der Anlage 1).___
Der Bieter hat seine Updatestrategie mit dem Angebot zu erläutern, insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:
- Erforderliche Freigaben seitens des Auftraggebers
- Testphasen für den Auftraggeber
- Häufigkeit von notwendigen Updates und Upgrades (basierend auf Erfahrungen)
- Updates/Upgrades, die in Kürze geplant sind und den derzeitigen Stand der Software vollständig überarbeiten, und den dadurch entstehenden wesentlichen Veränderungen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).__
Die gesicherte Verbindung für die Fernwartung ist mit dem Angebot darzustellen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).___
Die Einführung der pädagogischen Schulplattform an allen Schulstandorten (s. Anlage 4) muss bis zum 22.06.2023 abgeschlossen sein. Hierzu gehört die betriebsbereite Installation der Software auf den Servern sowie die Einrichtung der Geräte- und Benutzerverwaltung inklusive der Einrichtung und Installation der Windows-Clients und die abgeschlossene Migration der Daten aus dem aktuell genutzten System LogoDidact und der Daten, die auf dem jeweiligen Schulserver abgelegt sind. Auch die Einrichtung des Lernmanagementsystems hat bis zum 22.06.2023 an allen Schulstandorten betriebsfertig zu erfolgen. Alle vor-gesehenen Schulungen sind ebenfalls bis zum 22.06.2023 abzuschließen.____
Die Bewertung der Nr. 27 und 28 im Anforderungskatalog (Anlage 2) erfolgt durch ein Gremium, das aus drei fachkundigen Personen des Auftraggebers besteht. Das Bewertungsschema für die Nrn. 27 und 28 ist nachfolgend aufgeführt. Jedes Gremienmitglied bewertet einzeln. Aus den einzelnen Bewertungen wird der arithmetische Mittelwert gerundet auf eine Nachkommastelle, berechnet.___
Es können für die Nummern 27 und 28 jeweils maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Das Bewertungsschema für diese beiden Anforderungen aus dem Anforderungskatalog ist unter Ziffer 7.2 der Anlage 1 zu entnehmen.____
Der wertungsrelevante Angebotspreis setzt sich zusammen aus:
1. Überlassung der Software-Lizenzen: Für die Wertung wird der einmalige Kaufpreis für die Überlassung der Standardsoftware auf Dauer gewertet sowie die monatlichen Kosten für Hosting und Systemservice auf 60 Monate hochgerechnet.
2. Herstellung der Betriebsbereitschaft: Der Preis beinhaltet die Zurverfügungstellung der Software für die pädagogische Schulplattform (einschließlich Lernmanagementsystem) sowie Datenmigration, Benutzerimport, Einbindung der Schulserverhardware und Installation der Clients.
3. Schulungen: Die Preise für die Nutzer- und Administratorenschulungen werden addiert.____
Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z= (L (Leistung))/(P (Preis))
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes
L = Leistungspunktzahl; dafür werden die Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten des zu bewertenden Angebotes multipliziert. Die Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungs- und Gewichtungspunkte ergeben sich aus dem Anforderungskatalog.
P = Preis des zu bewertenden Angebotes.____
Nach der Installation und Inbetriebnahme des Systems ist eine Gesamtrechnung zu erstellen. Diese muss die vom Auftraggeber vergebene Bestellnummer, den belieferten Schulstandort, die einzelnen Kostenpositionen (Lizenzen, Inbetriebnahme, Schulungen) und ggf. die Lizenzmengen pro Schulstandort enthalten. Für die Abrechnung der Pflegekosten sind ebenfalls quartalsweise Rechnungen zu erstellen. In der Rechnung sind sowohl Netto- als auch Bruttopreise auszuweisen.
Sowohl die Gesamtrechnung als auch die Abrechnungen der Pflegekosten sind in einfacher Ausfertigung in Papier an die im EVB-IT-Überlassungsvertrag ID 3759 genannte Adresse zu schicken.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: [gelöscht].
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Umsetzungsplanung:
Der Bieter hat verpflichtend in einer Eigenerklärung zuzusagen, dass die betriebsfertige Einrichtung der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem spätestens bis zum 22.06.2023 erfolgt.
Die Umsetzung der Installation und Inbetriebnahme der pädagogischen Schulplattform inklusive eines Migrationskonzepts wird zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt - ein erster Termin hierzu hat innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung stattzufinden. Der Auftragnehmer hat sich dazu per E-Mail, telefonisch oder schriftlich bei der im EVB-IT Überlassungsvertrag genannten Ansprechperson des Auftraggebers zu melden. Der erste Termin findet online statt. Sofern während des Zeitraums der Vertragsausführung weitere Termine zwischen den Vertragsparteien zur Umsetzung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistung (beispielsweise Voraussetzungen für eine betriebsbereite Installation, Zeitplanung, Zuständigkeiten) erforderlich sein sollten, vereinbaren sie sich dazu nach Vertragsschluss.
Um sicherzustellen, dass die Umstellung auf die neue pädagogische Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem bestmöglich funktioniert, wird mit Pilotschulen gestartet, die zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt werden. Die Ein-richtungen der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem an den Pilot-Schulen sind innerhalb eines zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer vereinbarten Zeitraums nach Erteilung des Auftrags umzusetzen; dies beinhaltet die Migration der Daten und Einstellungen, den Benutzerimport aus dem bisherigen System sowie die Installation der Clients, die Einbindung der Serverhardware und jegliche weitere Tätigkeit, die für die betriebsbereite Einrichtung des Systems zwingend erforderlich ist.
Die pädagogische Schulplattform ist inklusive aller im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) und im Anforderungskatalog (Anlage 2) enthaltenen Bestandteile betriebsfertig an jedem Schulstandort einzurichten - inkl. Konfiguration des Betriebssystems und Installation der Clients. Neben der Migration der Daten aus bisher vorhandenen Systemen ist auch die Einbindung aller vorhandener Rechner, Laptops, Tablets, Drucker, Scanner, Zuspielgeräte und Präsentationsmedien durch den Bieter vorzunehmen (die Anzahl der einzelnen Gerätetypen ist Anlage 4 zu entnehmen). Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche abgestimmte, paketierte Software auf den Clients installiert ist, sowie dass die Kommunikation der Schulserver mit der Netzinfrastruktur läuft. Nach der Erfassung der Benutzerdaten mittels bereitgestellter Listen (CSV-Export), die vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung bereitgestellt werden, sind Zugänge für alle Nutzenden anzulegen.
Der Bieter hat im Preisblatt (Nr. 2), Anlage 3, die Personentage für die Datenmigration und die betriebsbereite Installation der pädagogischen Schulplattform einschließlich Lernmana-gementsystem anzugeben.
Nach der Einrichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Software ist diese vom Bieter zu betreiben und zu betreuen. Der First-Level-Support erfolgt durch die Administrierenden in der Schule (eine Person je Schule) und der Second-Level-Support durch den Auftrag-geber (das Amt für Schule der Stadt Bielefeld, Team 400.22). Der Third-Level-Support ist vom Bieter zu leisten. Zur Ausübung des Second-Level-Supports übergibt der Bieter das Hauptadministrationskonto der Schulserver an den Auftraggeber. Näheres dazu wird nach der Auftragserteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt.
Alle Software-Bestandteile sind im Angebot (siehe Preisblatt, Nr. 4) der Anlage 3 einzeln zu bepreisen. In der Kostenübersicht sind sämtliche Kosten anzugeben, um die Software voll-ständig betriebsbereit vor Ort einzusetzen.___
Schulungen:
Der Bieter hat Schulungen für den First- und Second-Level-Support mit den nachfolgen-den Anforderungen durchzuführen. Die Schulungstermine werden nach Vertragsschluss zw
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]