Erweiterungsbau Mauritiusschule - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VOF 250-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Mauritiusschule - Tragwerksplanung
Erweiterungsbau Mauritiusschule -
Planungsleistung Tragwerksplanung und Bauphysik über alle Leistungsphasen der HOAI
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Mauritiusschule
Fürstenbergstraße 100
50226 Frechen
Erweiterungsbau Mauritiusschule -
Planungsleistung Tragwerksplanung und Bauphysik über alle Leistungsphasen der HOAI
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der bestehenden Mauritiusschule, Fürstenbergstraße 100, 50226 Frechen, einen Erweiterungsbau mit einer Nutzfläche von 400 m2 zu errichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
o Angebotsschreiben mit Preisblatt
o Formblatt für Bietergemeinschaften
o Nachunternehmererklärung
o Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe und gegebenenfalls Eigenerklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung
o Formblatt mit Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
o Formblatt mit Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
o Formblatt mit Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
o Formblatt mit Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht
o Formblatt mit Eigenerklärung zu Referenzen des Unternehmens
o Formblatt mit Eigenerklärung zu Referenzen des Projektleiters
o Formblatt mit Eigenerklärung Berufserfahrung des Projektleiters
o Formblatt RUS-Erklärung
o Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
o Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert. Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
siehe Vergabeunterlagen
o Mindestens 3 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung mit anrechenbaren Kosten im Bereich der Tragwerksplanung KG 300 und KG 400 nach DIN 276 von mindestens 50.000 EUR netto. Außerdem müssen die Projekte die Leistungsphasen 3-6 nach § 51 Abs. 1 HOAI umfassen und Leistungsphase 6 muss nach dem 31.12.2016 abgeschlossen worden sein.
Gegenstand des Angebotes ist die Angabe des für die Planung hauptverantwortlichen Projektleiters. Als Projektleiter darf nur eine Person eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt ihres Einsatzes mindestens 4 Jahre berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als Beraten-der Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Bei den oben aufgeführten Anforderungen an den Projektleiter handelt es sich um Mindestanforderungen.
Soweit der mit dem Angebot zu benennende Projektleiter diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird sein Angebot ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDE6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der
Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland