SSB Freianlagen - Naturstein Referenznummer der Bekanntmachung: V23/60/019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Freianlagen - Naturstein
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen der Produktion und Lieferung von Plaster- und Mauersteinen, Stufen, Spaltquadern sowie Pflanzsplitt aus Bergischer Grauwacke. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Denkmalwertes von Schloss Burg sind alle Grauwacke-Natursteinprodukte zwingend aus den Steinbrüchen in Lindlar (Oberbergischer Kreis, NRW, BRD) anzubieten.
Die anzubietenden Produkte beinhalten:
40 to Mosaikpflaster
880 to Kleinpflaster
300 to Großpflaster
150 m² Platten
210 m Bord- und Kantensteine
6 Stk. Blockstufen
600 m Mauersteine für regelmäßiges Schichtenmauerwerk
105 m² Mauersteine für Verblendmauerwerk
21 m² Brüstungsabdeckung
80 m Abdeckplatten
10 to Mauersteine für Trockenmauerwerk
11 Stk. Palisaden und Mauerscheiben
72 Stk. Solitäre und Spaltquader
40 to Splitt für Pflanzflächen
in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen.
SSB Freianlagen - Naturstein
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen der Produktion und Lieferung von Plaster- und Mauersteinen, Stufen, Spaltquadern sowie Pflanzsplitt aus Bergischer Grauwacke. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Denkmalwertes von Schloss Burg sind alle Grauwacke-Natursteinprodukte zwingend aus den Steinbrüchen in Lindlar (Oberbergischer Kreis, NRW, BRD) anzubieten.
Die anzubietenden Produkte beinhalten:
40 to Mosaikpflaster
880 to Kleinpflaster
300 to Großpflaster
150 m² Platten
210 m Bord- und Kantensteine
6 Stk. Blockstufen
600 m Mauersteine für regelmäßiges Schichtenmauerwerk
105 m² Mauersteine für Verblendmauerwerk
21 m² Brüstungsabdeckung
80 m Abdeckplatten
10 to Mauersteine für Trockenmauerwerk
11 Stk. Palisaden und Mauerscheiben
72 Stk. Solitäre und Spaltquader
40 to Splitt für Pflanzflächen
in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen zwischen Juni 2023 und März 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
3 Projektbeispiele, bei denen die zuliefernden Materialien im öffentlichen Raum eingesetzt worden sind, nicht älter als 10 Jahre, sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.