Blutgasanalysegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001-SE-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-gesundheit.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiskliniken-reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blutgasanalysegeräte
Bereitstellung von vernetzten Blutgasanalysegeräten inkl. Zubehör im Rahmen einer Nutzungsgebühr, Belieferung mit Verbrauchsmaterial, Servicevertrag, Schulungskonzept und Middleware zur Integration in die jeweils vorhandenen POCT-Softwareprodukte bei den jeweiligen Auftraggebern
2023-001-SE-OV Blutgasanalysegeräte Los 1 RKH
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg Los 1 gilt nur für die Standorte der RKH Regionalen Kliniken Holding und Services GmbH.
Für die RKH GmbH werden ca. 43 vernetzbare Blutgasanalysegeräte mit ca. 233.000 Analysen p.a. benötigt. Eine genaue Übersicht kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Die Leistung enthält neben der Bereitstellung und Wartung der Endgeräte auch die Lieferung mit Verbrauchsmaterial, ein Schulungskonzept und ein Integrationskonzept mit zu liefernder Middleware. Ein entsprechender Projektplan zur Umsetzung ist dem Angebot beizufügen.
2023-001-SE-OV Blutgasanalysegeräte Los 2 KKR
Kreiskliniken Reutlingen GmbH Am Steinenbergstr. 31 72764 Reutlingen Los 2 gilt nur für die Standorte der Kreiskliniken Reutlingen GmbH.
Für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH werden ca. 16 vernetzbare Blutgasanalysegeräte mit ca. 68.000 Analysen p.a. benötigt. Eine genaue Übersicht kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Die Leistung enthält neben der Bereitstellung und Wartung der Endgeräte auch die Lieferung mit Verbrauchsmaterial, ein Schulungskonzept und ein Integrationskonzept mit zu liefernder Middleware. Ein entsprechender Projektplan zur Umsetzung ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Eigenerklärung zur Eignung" in Textform beigefügt sein.
2. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.
Angabe des Umsatzes der letzten 3 Jahre
Angabe von 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge
Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Leistungsbeschreibung I. Punkt 6 Sachschäden 5.000.000,- EUR
Personenschäden 5.000.000,- EUR
Vermögensschäden 1.000.000,- EUR
Zertifizierung nach ISO Norm 50001 zu Energiemanagementsystemen oder gleichwertige Nachweise, die den Anforderungen nach dem Standard DIN EN 16247-1 (Merkmale und Anforderungen an ein Energieaudit) entsprechen
Zertifizierung Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 oder EMAS
oder gleichwertige Nachweise
Dokumente sind als Anlage den Teilnahmeunterlagen beizufügen
ausgefüllte Eigenerklärung gemäß 5. Sanktionspaket
Scientology Schutzerklärung
Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS6C3D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.