Lieferung von Rilleneschienengleis für die Schonnebeckhöfe Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 EU 041, FE-E111
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Rilleneschienengleis für die Schonnebeckhöfe
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der einbaufertigen Gleise gemäß den "Technischen Lieferbedingungen für Rillenschienengleise TL-Ri-1000_25-05-2022" und dem Leistungsverzeichnis.
Schonnebeckhöfe zwischen der Haltestelle Abzweig Katernberg und der Haltestelle Katernberger Markt
Die vorhandenen Gleise auf der Schonnebeckhöfe haben zwischen der Haltestelle Abzweig Katernberg und der Haltestelle Katernberger Markt die Instandhaltungsgrenzmaße erreicht und müssen aus diesem Grund erneuert werden.
Folgende Werte sind ca.-Angaben:
- 1050 m Rillenschienengleis auf Betonklötze "Typ B",
- 19 Stück Gleisentwässerungskasten
- Montage von 7 Stück beigestellten Gleisanschlusskasten
Es ist ein verbindlicher Liefertermin erforderlich:
• 1. Teillieferung: 25. KW 2023,
• 2. bis 6. Teillieferung in den darauf folgenden 4 Kalenderwochen nach Rücksprache mit der Ruhrbahn GmbH.
Die Einhaltung des Liefertermins stellt ein Musskriterium für die Beteiligung an dieser Ausschreibung dar, siehe Formular A-16_Eigenerklärung Liefertermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Rillenschienengleis für die Baumaßnahme Schonnebeckhöfe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl-Sinsen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45770
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E25469496 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.