Weiterbetrieb Grundwassersanierungsanlage Albertstrasse Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterbetrieb Grundwassersanierungsanlage Albertstrasse
Weiterbetrieb Grundwassersanierungsanlage Albertstrasse für 2023
Albertstr. 32
Düsseldorf
Im Abstrom des B-Plangebietes "Nach den Mauresköthen" (Gerresheim-Flingern)
wurde im Jahr 2009 eine Verunreinigung des Grundwassers mit polyflourierten Alkylsubstanzen (PFAS) festgestellt. Ausgehend von den Eintragsstellen hat sich zwischenzeitlicheine ca. 3,3 km (2020) lange Grundwasserverunreinigungsfahne bis zur Albertstraße ausgebreitet. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit der PFAS-Verunreinigung ist mit ca. 200 m pro Jahr sehr hoch. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wird im Bereich der Spitze der Verunreinigungsfahne aktuell Grundwasser mittels 4 im Quartär verfilterter Förderbrunnen (13925, 13928, 14666, 18487) mit insgesamt ca.75 m3/h gefördert und an der Sanierungsanlage Albertstraße 32 abgereinigt. Ebenso werden hierbei noch im Umfeld befindliche Restbelastungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) saniert. Die Sanierungsanlage wurde für einen Durchsatz von 280 m³/h Rohwasser konzipiert, ist jedoch auch in der Lage, bei einer reduzierten Wassermenge die geforderten Reinwasserwerte einzuhalten. Die aktuell beauftragte Betriebsführung endet am 28.02.2021. Vorgesehen ist ein nahtloser Übergang zum hier ausgeschriebenen Weiterbetrieb über 1 Jahr inkl. Verlängerungsoption (insgesamt max. 2 Jahre).
Einseitige Option zur Vertragsverlängerung um zweimalig 6 Monate durch Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Aktuelle Bestätigung der Versicherung, dass eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 2,5 Mio. EURO jeweils für Personen und Sachschäden) besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf den
Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen zur Entfernung von organischen
Schadstoffen (insbesondere Wasseraktivkohle / CKW-Abreinigung / PFAS Abreinigung), mindestens drei Maßnahmen.
Hierzu bitte den beigefügten Vordruck (Anlage 15) verwenden oder Angaben
analog machen (auf Firmenprospekte verzichten).
- Namentliche Benennung der Projektleitung und deren Vertretung sowie des
vorgesehenen Wartungspersonals.
- Nachweise (z. B. Studiennachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen) über die
berufliche Befähigung der benannten Projektleitung und deren Vertretung
sowie des vorgesehenen Wartungspersonals. Die Nachweise sollten sich insbesondere
auf die Tätigkeitsfelder Verfahrenstechnik, Schlosserhandwerk,
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit SPS-Anlagen- und Brunnensteuerung,
Anlagenelektrik, Metall- und PE-Schweißen oder gleichwertige Befähigungen
beziehen, aber auch auf die Erfahrung im Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen.
- Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebs der Anlage inklusive
der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung
und ggf. Behebung einer Störung (max. 4 Stunden nach Alarmierung oder
Benachrichtigung, auch nachts und an Wochenenden/Feiertagen) vom Bieter
sichergestellt werden kann.
- Der Bieter hat den gültigen Bescheid zur freiwilligen Rücknahme der Aktivkohle
durch den Hersteller oder Vertreiber der Aktivkohle bei Angebotsabgabe
in Kopie vorzulegen.
- Angaben des Bieters zur angebotenen Aktivkohlesorte unter Verwendung
der Anlage 17.
- Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will (Anlage 18). Die Nachunternehmer sind, soweit
sie bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, zu benennen und deren Sachkunde
entsprechend Nr. 1.2 (2) der Bewerbungsbedingungen bezogen auf
die vorgesehene Teilleistung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen.
- Der Bieter hat mit der Nachunternehmererklärung, spätestens jedoch bis zur
Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
vorzulegen, dass ihm im Auftragsfall dessen Arbeitskraft und Arbeitsmittel
zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.