Projektsteuerung Umsetzung KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: 006/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Umsetzung KHZG
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Projektsteuerung und Unterstützung bei der Ausschreibung und Realisierung der beantragten Digitalisierungsprojekte nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
Durch das Krankenhauszukunftsgesetz erhalten Kliniken in Deutschland die Chance zur Verbesserung ihrer Digitalisierung und IT-Sicherheits-Infrastruktur. Dabei werden Maßnahmen und Projekte in elf Fördertatbeständen gefördert, die bis einschließlich 31.12.2024 abgeschlossen sein sollen.
Zu jedem Fördertatbestand sind im Gesetz dedizierte MUSS-Kriterien definiert, die zu erfüllen sind.
Die KHZG-geförderten Projekte unterliegen den aktuellen Ausschreibungsvorschriften.
Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr. 5 40225 Düsseldorf
siehe oben und siehe Vergabeunterlagen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, d.h. der Gewinner dieser Ausschreibung erhält den Auftrag für die Projektsteuerung im Themenbereich A (Dienstleistung für die Beschaffungen/Ausschreibungen) um die Ausschreibungen vorzubereiten und zu begleiten.
Die Leistung der Implementierung (Themenbereich B) kann durch den Auftraggeber im Anschluss erteilt werden. Ein Anspruch auf diese Beauftragung hat der Bieter nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung Umsetzung KHZG
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBDKYQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.