Sanierung Kampa-Halle in Minden - Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination Referenznummer der Bekanntmachung: 004 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kampa-Halle in Minden - Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
Sanierung Kampa-Halle in Minden - Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kampa-Halle (frühere Kreissporthalle) ist Teil eines Gebäudekomplexes, bestehend aus der Kreisschwimmhalle und der Mehrzweckhalle. Die Kreisschwimmhalle ist nicht Bestandteil der Sanierung.
Die Halle wurde Ende der 1960er Jahre zunächst mit nur einer Tribünenseite (Süd) in Betrieb genommen. Im Jahr 1999 wurde die Halle im Nordbereich, um die heute dort vorhandene
Tribünenanlage (Nord) mit der Empore im 1.OG, erweitert. Die Kampa - Halle wird für Sportevents mit Tribünenbetrieb, als auch als Veranstaltungsraum mit unterschiedlichen Bühnenaufbauten und Besucherplätzen, sowohl im Bereich des Spielfeldes als auch der Tribünen genutzt. Die maximale Zuschauerkapazität beträgt knapp 4800 Besucher. Die Kampa - Halle wird zudem für Messeveranstaltungen und kleine Ausstellungen, sowie für den Schulsport des umliegenden Schulzentrums genutzt.
Einen Interimsbetrieb für die Halle, ausgenommen einiger Funktionsbereiche wie den Mehrzweck- raum im 1.OG, die Büroräume im 1.OG und die Schießstände im KG, wird bis 31.03.2023 aufrecht erhalten.
Um die Barrierefreiheit umsetzen zu können, entsteht auf der NO-Seite der Halle ein Aufzug mit 3 Stationen. Mit der Sanierung der Halle sollen alle Nutzungen und Funktionsbereiche wieder in Betrieb gehen. Es wird umfangreiche brandschutztechnische, bauliche und technische Maßnahmen geben, die die Betriebssicherheit der Kampa - Halle als Sport- und Versammlungsstätte sicherstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifikation für die Tätigkeit als Koordinator gem. RAB 30, Stufe 2 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
Ingenieure und Architekten
kurzfristige Präzens, bei außerplanmäßigen Ereignissen auf Baustelle (Besonderheit Bauen im Bestand)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.