Projektunterstützung Bau- und Umzugsprojekt BITBW Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-315
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützung Bau- und Umzugsprojekt BITBW
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den
Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-
Württemberg erbracht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Beratungs- und Dienstleistungen im Form von Projektunterstützungstätigkeiten für ein Bau- und Umzugsprojekt.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von 4 Jahren (2+1+1)
[Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto
Die Höhe der Beratungsleistungen (Personentage) werden bei Skill-Level 1 - Teilprojektleitung auf max. 358 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf max. 352 Personentage während der Mindestvertragslaufzeit geschätzt. Während des ersten optionalen Vertragszeitraums beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 180 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 176 Personentage . Für die zweite optionale Verlängerung beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 172 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 158 Personentage.
Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern(optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe pico engineering GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://pico-engineering.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYW83HUTXH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den
Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-
Württemberg erbracht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Beratungs- und Dienstleistungen im Form von Projektunterstützungstätigkeiten für ein Bau- und Umzugsprojekt.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von 4 Jahren (2+1+1)
[Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto
Die Höhe der Beratungsleistungen (Personentage) werden bei Skill-Level 1 - Teilprojektleitung auf max. 358 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf max. 352 Personentage während der Mindestvertragslaufzeit geschätzt. Während des ersten optionalen Vertragszeitraums beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 180 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 176 Personentage . Für die zweite optionale Verlängerung beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 172 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 158 Personentage.
Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern(optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://pico-engineering.de
Redaktioneller Fehler in der Veröffentlichung vergebener Aufträge
VI.4.3) Einlegung von Rechtshelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auf die Frist von 30 Kalendertagen verwiesen.
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