Marktraumumstellung Erdgas Steinhagen - TPM Referenznummer der Bekanntmachung: GW002_00520_S
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinhagen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktraumumstellung Erdgas Steinhagen - TPM
Technisches Projektmanagement (TPM) für die Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 3118 Messlokationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technisches Projektmanagement: Koordination und Steuerung im Sinne des § 19a EnWG alle notwendigen Maßnahmen zur L-/H-Gas-Anpassung im Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber erbringt alle dazu erforderlichen Projektsteuerungsleistungen, insbesondere:
- Projektentwicklung
- Projektkoordination und -leitung
- Technische Betreuung und Begleitung von Erhebung und Anpassung und Qualitätssicherung
- Wirtschaftliche Betreuung und Begleitung von Erhebung und Anpassung und Qualitätssicherung
- Bereitstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur
- Führen eine Projektbüros
Die Anzahl der Bewerber für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird auf 5 Bewerber begrenzt bei einer Mindestzahl von 3 Bewerbern; dabei werden nur Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeanträge vollständig und fristgerecht eingereicht wurden und die ihre Eignung zur Erbringung der nachgefragten Leistung nachgewiesen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Dokument "Bewerbungsbedingungen_Steinhagen"
Gemäß Dokumenten "Bewerbungsbedingungen_Steinhagen" und "Teilnahmeantrag inkl. Anlagen_Steinhagen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.