Kreis Herford, Schülerspezialverkehr für die Förderschule Arche Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-40 ZV 394/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 248-720332)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Schülerspezialverkehr für die Förderschule Arche
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 3 umfasst den Bereich „Löhne“, derzeit 16 Kinder und ca. 247 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 3 Linien.Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 3 umfasst den Bereich „Löhne“, derzeit 16 Kinder und ca. 125 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 3 Linien.Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 4 umfasst den Bereich „Vlotho“, derzeit 14 Kinder und ca. 216 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 2 Linien.Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Arche (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarstufe), Alte Quernheimer Straße 40, 32278 Kirchlengern, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Arche in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Förderschule Arche und dem jeweiligen Wohnort der Schüler*innen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für die Arche ist neben der eigentlichen Beförderung der Schüler*innen zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich.Zur Beschaffung führt der Auftraggeber ein offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung durch.Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 5 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 4 umfasst den Bereich „Vlotho“, derzeit 14 Kinder und ca. 110 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 2 Linien.Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.